Beckstein: "Würdevolle Betreuung bis zum Tod statt Sterbehilfe"
Eine klare Absage erteilte Innenminister Dr. Günther Beckstein Bestrebungen, in Deutschland die aktive Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild zuzulassen. Beckstein: "Wer leidenden Menschen dadurch zu helfen meint, dass er ihnen einen angeblichen Gnadentod anbietet, würdigt sie herab. Die Bayerische Staatsregierung setzt alles daran, Schwerstkranken und Sterbenden ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Menschen, die in der Palliativmedizin oder in Hospizen Sterbende betreuen, müssen auf ihre schwierige Aufgabe vorbereitet werden. Derzeit widmen sich zwei Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit der Qualifizierung von Mitarbeitern stationärer Einrichtungen der Sterbebegleitung. Eine weitere Akademie, für die der Freistaat bereits rund 1,4 Millionen Euro an Zuschüssen aufgewendet hat, wird im Laufe des Jahres 2002 ihren Betrieb aufnehmen." Beckstein sprach auf einer Podiumsdiskussion des Diakonischen Werkes Bamberg zum Thema "Ja zum Leben - bis zuletzt".
Rund 3,9 Millionen Euro hat die Bayerische Staatsregierung seit 1997 aus Privatisierungserlösen des Programms "Offensive Zukunft Bayern" für die Verbesserung der Situation Schwerstkranker und Sterbender zur Verfügung gestellt. Davon wurden bisher ca. 1,3 Millionen Euro in die Errichtung von Hospizakademien, Palliativstationen und stationären Hospizen investiert. Der Innenminister sprach sich dafür aus, die ambulante Hospizarbeit, d. h. die Sterbebegleitung durch überwiegend ehrenamtlich Tätige, zu stärken. Beckstein: "Zum Jahresende ist ein von Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz initiiertes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs V in Kraft getreten, das den Krankenkassen die Pflicht zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit auferlegt und die Anforderungen an die in der Hospizarbeit Tätigen näher festlegt. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt: Daneben bedarf es auch des kontinuierlichen Ausbaus der derzeit bestehenden stationären Einrichtungen der Sterbebegleitung. Mit 90 Palliativbetten an Krankenhäusern und 56 Hospizplätzen ist Bayern hier schon auf einem guten Weg."
Der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, zu Hause im Kreise ihrer Nächsten zu sterben, geht immer seltener in Erfüllung. 55% aller Menschen sterben in einem Krankenhaus, 30% in Alten- oder Pflegeheimen und nur noch 10% zu Hause. Das niederländische Parlament hat am 10. April 2001 das "Gesetz über die Überprüfung bei Lebensbeendigung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung" mit großer Mehrheit verabschiedet, dass - weltweit einmalig - aktive Sterbehilfe zulässt. Dieses Gesetz ist europaweit auf Protest gestoßen.