Regensburger weist Vorwurf der Manipulation der Dachauer Wahl zurück
Auf Schärfste wies Innenstaatssekretär Hermann Regensburger Vorwürfe der Opposition zurück, die Staatsregierung wolle die Vorgänge um die Wahl in Dachau vertuschen und Neuwahlen verhindern: "Die Opposition will offenkundig nicht verstehen, dass es zunächst die Aufgabe des Wahlausschusses der Stadt Dachau ist, das Ergebnis der Kommunalwahlen ggf. in berichtigter Form festzustellen. Sollte dies der Wahlausschuss nicht innerhalb der ihm von Landratsamt Dachau gesetzten Frist tun, wird das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig über die Frage der Feststellung des Wahlergebnisses im Wege der Ersatzvornahme entscheiden."
Regensburger betonte in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Vorgehen des zuständigen Juristen im Landratsamt Dachau den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nicht zu beanstanden ist. Die von der Opposition verlangte Ungültigerklärung ohne erwiesene Wahlrechtsverstöße verstößt gegen geltendes Recht. Nach der Rechtsprechung der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kann der bloße Verdacht, ja sogar die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Wahlrechtsverstößen gekommen ist, in keinem Fall die Ungültigerklärung rechtfertigen.