Beckstein informiert Landtag zu Details der Rasterfahndung "Wirksames Mittel zur Terrorabwehr"

Beckstein informiert Landtag zu Details der Rasterfahndung "Wirksames Mittel zur Terrorabwehr"
Bei der nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 in Gang gesetzten Rasterfahndung wurden in Bayern insgesamt 94764 Personendatensätze automatisiert zusammengeführt und unter anderem mit bei den Sozialämtern vorhandenen Personendatensätzen abgeglichen. Im Ergebnis wurden 1939 Personen herausgefiltert, die von den zuständigen Dienststellen der Kriminalpolizei überprüft werden. 332 dieser Fälle sind inzwischen abgearbeitet worden. Etwa 49000 personenbezogene Datensätze, die nicht den zugrunde gelegten Kriterien entsprachen, konnten mittlerweile aus der Rasterfahndungsdatei gelöscht werden. "Allein mit der Rasterfahndung haben wir die Möglichkeit, potentielle islamistische Extremisten/Terroristen zu verunsichern und davon abzuhalten, in Bayern Anschläge vorzubereiten, oder dazu zu bewegen; Deutschland zu verlassen", informierte Innenminister Dr. Günther Beckstein den Präsidenten des bayerischen Landtags zu einer schriftlichen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.

In Folge der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA ordnete das Bayer. Landeskriminalamt (LKA) mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern am 22. September 2001 eine nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz zulässige Rasterfahndung an. Bei dieser Fahndungsmethode haben zeitweise bis zu 26 Beamte des LKA ausgehend von einem vorher entwickelten Täterprofil fahndungsspezifische Suchkriterien festgelegt und mit den bei verschiedenen Behörden vorhandenen Datenbeständen abgeglichen. Sofern Personen alle Suchkriterien erfüllen, werden sie vor Ort polizeilich überprüft. Zugrunde gelegt waren dabei zunächst folgende Grobrastermerkmale:

* männlich
* 18 - 40 Jahre
* islamische Religionszugehörigkeit
* Wohnung im jeweiligen Bundesland
* Student bzw. ehemaliger Student
* legaler Aufenthaltsstatus
* keine Sozialhilfe
* Geburtsland und/oder Staatsangehörigkeit eines von 26 bundesweit einheitlich festgelegten Staaten

Daneben wurde erhoben, welche männlichen Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren, die in Bayern leben, im Besitz einer Berechtigung zum Führen von Gefahrguttransporten (Gefahrgutschein) sind und die Staatsangehörigkeit dieser 26 relevanten Länder besitzen bzw. in einem dieser Länder geboren sind. Ferner wurden alle männlichen Besucher bayerischer kerntechnischer Anlagen und Forschungseinrichtungen festgestellt, die, abgesehen vom Gefahrgutschein, diesen Kriterien entsprechen und deren Daten bis zum Anordnungsdatum noch vorhanden waren.

Dazu hat das LKA über eine Abfrage bei den Melde- und Ausländerbehörden, bei Universitäten/Fachhochschulen, der Industrie- und Handelskammer, den Betreibern kerntechnischer Anlagen und Forschungseinrichtungen sowie bei den Luftämtern insgesamt 94764 Personendatensätze in einem automatisierten Verfahren zusammengeführt. Dieser Grunddatenbestand der Polizei wurde dann auf Vorschlag des Datenschutzbeauftragten unter Einschaltung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) mit 225663 Personendatensätze der Sozialämter abgeglichen, ohne dass dabei die Polizei Zugriff auf diesen Datenbestand erhielt (sog. Black-Box-Verfahren). Bis heute wurden insgesamt rund 49000 personenbezogene Datensätze aus der Rasterfahndungsdatei gelöscht. Die Speicherung des restlichen Datengesamtbestandes ist allerdings auch weiterhin erforderlich, da bis zum heutigen Tage nicht auszuschließen ist, dass aufgrund neuer Erkenntnisse (aus Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts oder/und aus der Prüffallbearbeitung) ein erneuter elektronischer Datenabgleich durchgeführt werden muss. Im Hinblick auf solche Datensätze, die bislang als nicht rasterkonform unerkannt geblieben sind, wird in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des Bayer. Landeskriminalamtes eine gezielte Datenbereinigung betrieben.

Beckstein: "Die Rasterfahndung war und ist auch aus heutiger Sicht notwendig, zumal die eigenen Erkenntnisse der Dienste und der Strafverfolgungsbehörden allein nicht ausreichen, um potentielle Attentäter zu entdecken und drohende Anschläge zu verhindern. Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass noch nicht alle Tatverdächtige festgestellt wurden und dass sich in Deutschland weitere bisher nicht identifizierte Mittäter oder Unterstützer oder andere Personen aufhalten könnten, die als Einzeltäter oder in einem Netzwerk terroristische Absichten verfolgen."

Zu den ablehnenden Urteilen des OLG Düsseldorf und des OLG Frankfurt zur Rasterfahndung meint Innenminister Beckstein, dass solche Urteile in Bayern nicht zu erwarten sind. Im Unterschied zu den Sicherheitsgesetzen in anderen Ländern beinhaltet nämlich das Bayer. Polizeiaufgabengesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rasterfahndung.


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