Ergänzender Planfeststellungsbeschluss für A7 - Nesselwang-Füssen

Ergänzender Planfeststellungsbeschluss für A7 - Nesselwang-Füssen
Beckstein: "Vorbereitende Arbeiten für Baudurchführung laufen"
Die Regierung von Schwaben hat am 26. April 2002 für den 13,5 Kilometer langen Lückenschluss der A7 zwischen Nesselwang und Füssen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit Baurecht geschaffen. Die Autobahndirektion Südbayern bereitet derzeit bereits die Ausschreibung der Bauarbeiten für den rund 2 Kilometer langen Teilabschnitt nördlich der Anschlussstelle der Bundesstraße 310 bis zur Kreisstraße OAL 2 westlich von Füssen vor. Die hier erforderlichen Rodungsarbeiten sind bereits abgeschlossen. Ab dem Sommer sollen dann erste Brückenbauarbeiten und andere wegen des schlechten Untergrundes nötigen Bauvorleistungen folgen. "Mit Fertigstellung dieses etwa 2 Kilometer langen Teilabschnitts voraussichtlich bis 2004/2005 erwarte ich vor allem für Pfronten, Nesselwang und Weißensee eine weitere Verkehrsentlastung vom Süd-Nord-Verkehr. Unser Ziel ist es, den gesamten Lückenschluss der A 7 bis 2007 fertig zu stellen", gab Innenminister Dr. Günther Beckstein am 26.04.2002 in München bekannt.
Die Finanzierung der mit rund 120 Millionen Euro veranschlagte Neubaustrecke erfolgt größtenteils im Anti-Stau-Programm 2003 bis 2007 des Bundes. Das Programm soll aus den Einnahmen der vom Bund ab 2003 geplanten streckenbezogenen LKW-Maut auf Autobahnen finanziert werden. "Der Weiterbau im übrigen Streckenabschnitt soll so früh wie möglich beginnen und so rasch erfolgen, wie es die Haushaltsmittel aus dem Anti-Stau-Programm ermöglichen. Das hängt aber ganz entscheidend davon ab, wann die LKW-Maut tatsächlich eingeführt wird und damit verbunden Einnahmen für den Straßenbau fließen. Hier haben sich bereits Verzögerungen beim Vergabeverfahren für das Mautsystem durch den Bund ergeben. Aus heutiger Sicht ist damit eine Gesamtfertigstellung der A7 erst bis etwa 2007 zu erreichen. Wenn es bei der Bundesfinanzierung über die LKW-Maut Probleme gibt, verzögert das voraussichtlich auch die Fertigstellung weiter", so Beckstein.

In dem ergänzenden Planfeststellungsverfahren waren noch Fragen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und des Lärmschutzes zu klären. Die Linienführung der A7 zwischen dem Autobahnende bei Nesselwang und dem bereits unter Verkehr befindlichen Grenztunnel bei Füssen war in diesem Verfahren dagegen nicht mehr zu diskutieren. Diese wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 3. Dezember 2001 rechtskräftig bestätigt.


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