Beckstein: "Versäumnis der Bundesregierung bei Ächtung von Gewaltvideos und Computer-Killerspielen unübersehbar"
Innenminister Dr. Günther Beckstein bleibt bei seiner Wertung, dass es ein schweres Versäumnis der Bundesregierung ist, der mit großer Mehrheit gefassten Aufforderung des Bundesrates vom 25. Februar 2000 nicht nachgekommen zu sein, die Verbreitung gewaltverherrlichender Videos und Computerkillerspiele zu verbieten. Dafür gibt es bis heute noch nicht einmal einen Referentenentwurf der Bundesfamilienministerin. Beckstein: "Vertreter der Bundesregierung forderten schon damals nach den Todesschüssen von Bad Reichenhall und jetzt wieder nach Erfurt zu Recht, dass Gewalt in jeder Form geächtet gehört. Heute müssen sie sich aber bewusst sein, dass die Bundesregierung seit 2 Jahren aufgefordert war, hier überzeugende Zeichen zu setzen. Zwar bleiben nach einem solchen Verbot Zugriffsmöglichkeiten über das Internet; dennoch bleibt die Pflicht, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Hemmschwellen so hoch wie möglich zu setzen. Die Bundesregierung hat aber bisher nicht einmal einen Referentenentwurf, sondern nur ein Arbeitspapier vorgelegt, in dem nicht einmal das Vermietungsverbot enthalten war. Das kann Otto Schily nicht mit dem moralisierenden Vorwurf aus der Welt schaffen, der Hinweis auf dieses Versäumnis sei unzulässiger Wahlkampf. Auch der Vorwurf ist falsch, Bayern habe die Verzögerung zu verantworten, weil der Bund für die vom Bundesrat geforderten Einschränkungen nicht zuständig sei: Der Bund hat für genau diese Punkte die klare Gesetzgebungskompetenz. Deshalb gab es ja gerade die Aufforderung des Bundesrates. Bayern hat sich nie hiergegen gestellt. Vielmehr wollen die Länder parallel einen Jugendmedienschutzstaatsvertrag schließen, der den möglichst weit gehenden Schutz vor problematischen Angeboten in Rundfunk und Internet sicher stellen soll."
Beckstein ist nach dem schrecklichen Geschehen von Erfurt dafür, Sportschützen den Erwerb bestimmter, besonders gefährlicher Waffen erst zu ermöglichen, wenn sie 21 oder gar 25 Jahre alt sind. Nach dem die Süddeutsche Zeitung dies in ihrer Fernausgabe bereits am Sonntag Abend verbreitet hat, äußerte Bundesinnenminister Otto Schily in der ZDF-Talkshow Christiansen einen ähnlichen Gedanken. Beckstein begrüßt das: "Dies kann eine erste gemeinsame Basis für die Nachbesserung des neuen Waffenrechts werden. Auch für Pumpguns gibt es wohl kein wirkliches sportliches Bedürfnis." Den Vorwurf Schilys, Bayern habe das neue Waffengesetz verzögert, weist er zurück: "Das Gegenteil ist der Fall. Immerhin wurde erst nach langem Drängen Bayerns darin jetzt auch festgeschrieben, dass Extremisten keine Waffen bekommen können. Abgesehen davon haben wir starke Bedenken, dass im neuen Recht fast in letzter Minute sogar das kampfmäßige Schießen als sportliches Schießen ansehen wird. Dass das Schießen aus der Deckung oder aus dem Laufen heraus gesetzlichgebilligt werden soll, ist problematisch und muss nochmals überprüft werden."