Beckstein zur bundesweiten Kriminalstatistik:

Beckstein zur bundesweiten Kriminalstatistik:
"Kriminelles Dunkelfeld bei Deliktsbrennpunkten gezielt aufhellen - Bundesregierung bei DNA-Analyse und Strafrecht gefordert"
Der in der bundesweiten Kriminalstatistik festgestellte 1,6 %-Anstieg von Delikten geht zu einem guten Teil darauf zurück, dass die Polizei mit gezielter Schwerpunktsetzung das kriminelle Dunkelfeld erfreulicherweise aufgehellt hat. Das erfolgte in Bayern vor allem im Bereich der Sachbeschädigungen etwa durch Graffiti-Schmierereien oder bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen. Damit stieg zwar die registrierte Deliktszahl, nicht aber die Gefährdung, Opfer einer Straftat zu werden," kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die jüngsten bundesweiten Zahlen. Diese insgesamt erfolgreiche Polizeiarbeit honoriert die Bevölkerung, wie die jüngste EMNID-Umfrage für Focus beweist, wo Bayern durchweg Topzensuren erhalten hat. Besorgt ist Beckstein allerdings darüber, dass nicht alle Möglichkeiten zur Klärung vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten genutzt werden, wie sie vor allem die DNA-Analyse bietet: "Schon die jetzigen Möglichkeiten werden bundesweit zu wenig konsequent genutzt, etwa bei der nachträglichen Erfassung der DNA bereits verurteilter Straftäter. Außerdem hat die Bundesregierung immer noch nicht den vom Bundesrat geforderten Vorschlag dazu vorgelegt, wie DNA-Analysen auch bei weniger schweren Taten endlich kriminalistischer Standard werden und bundeseinheitlich besser zugänglich sein können. Gerade schweren Gewalttätern drohte dann doch ein deutlich höheres Entdeckungsrisiko. Damit könnten auch solche Straftaten weiter zurückgedrängt werden. Im Vorgehen gegen die zunehmende Kinder- und Jugendkriminalität kommt es Beckstein darauf an, jugendlichen Straftätern schon frühzeitig die Folgen ihres Handelns vor Augen zu führen. Deshalb befürwortet er nachträglich ein bundesgesetzliche Klarstellung, dass auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren grundsätzlich das allgemeine Strafrecht und nur in Ausnahmefällen das an sich nur für bis zu 18jährige geltende Jugendstrafrecht Anwendung findet.

Zum Einsatz der DNA-Analyse wies Beckstein darauf hin, dass dazu die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten bundesweit zu wenig ausgenutzt werden: "Wir brauchen vor allem die nachträgliche Erfassung bereits verurteilter Straftäter. Alle Bundesländer müssen deshalb die bundesweite DNA-Datei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend nutzen und ihre Datensätze darauf tatsächlich einstellen. Das kann gerade bei der Entdeckung von reisenden Sexualtätern eine entscheidende Rolle spielen. Rund ein Viertel der dort gespeicherten über 163.000 Datensätze stammen aus Bayern. Und das, wo wir beispielsweise im Jahr 2000 nur knapp 11 % der insgesamt in Deutschland festgestellten Straftaten registrieren mussten.

Um die Strafverfolgung mittels DNA-Analyse zu verbessern, setzt sich Bayern schon seit langem im Bundesrat dafür ein, dass auch die genetischen Fingerabdrücke von Tätern gespeichert werden müssen, die wegen vermeintlich leichterer Normverletzungen mit sexuellem Bezug auffielen. Bayern forderte etwa DNA-Analysen auch in Fällen von Exhibitionismus, der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sexuellen Beleidigungen. Die Erfahrungen der kriminalpolizeilichen Fachdienststellen belegen doch, dass gerade solche Täter später immer wieder schwere Sexualdelikte begehen. Zu dem sind auch wenige gewichtige Straftaten oft der Beginn einer kriminellen Karriere. Deswegen dürfen die enormen Mittel der DNA-Analyse nicht einfach ausgeblendet werden.

Auch im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität sieht Beckstein wichtige Initiativen Bayerns als nicht erfüllt an: "Wir dürfen nicht erst dann reagieren, wenn kriminelle Karrieren weit fortgeschritten sind und eine Umkehr nur noch schwer möglich ist. Neben der konsequenten Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch für Heranwachsende ist deshalb dringend nötig:

* Eine Erhöhung des Höchstmasses der Jugendstrafe bei Heranwachsenden, deren Taten ausnahmsweise nach Jugendstrafrecht geahndet werden, von 10 auf 15 Jahre;

* die Einführung eines sogenannten Warnschussarrestes. Das ist die Möglichkeit der Verhängung eines Jugendarrestes neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe;

* die Einführung einer Meldepflicht als jugendrichterliche Weisung um z. B. den Besuch bestimmter Veranstaltungen gezielt zu verhindern;

* und schließlich die Verankerung des Fahrverbotes als eigenständige Sanktion im Jugendstrafrecht unabhängig davon, ob ein Verkehrsdelikt vorliegt.


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