Beckstein: "Novellierung der Bayerischen Bauordnung stößt auf
breite Akzeptanz und entfaltet bundesweite Vorbildwirkung"
Wie Innenminister Dr. Günther Beckstein im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Technologie am 16. Mai 2002 berichtete, stoßen die beiden zentralen Reformverfahren der Bauordnungsnovellen 1994 und 1998 auf breite Akzeptanz. "Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist mittlerweile zum Regelverfahren geworden. Es erfasst im Durchschnitt bei den Landratsämtern 79 Prozent und bei den kommunalen Bauaufsichtsbehörden 83 Prozent aller nicht verfahrensfreien Bauvorhaben. Dank einer reduzierten bauaufsichtlichen Prüfung müssen die Bauherren dabei zwischen 2 und 6 Wochen warten. Im Vergleich dazu liegt die Verfahrensdauer bei den komplizierten Sonderbauten im "herkömmlichen" Verfahren bei rund 11 Wochen. Bewährt hat sich auch das Genehmigungsfreistellungsverfahren. So wurden seit Juni 1994 bis einschließlich Februar 2002 89.832 von 278.343 und damit rund 33 Prozent aller Wohnbauvorhaben ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens errichtet. Die bayerische Bauordnungsreform hat auch bundesweite Vorbildwirkung entfaltet. So haben beispielsweise 5 Bundesländer das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach bayerischem Vorbild übernommen", so Beckstein.
Die Reformen des Bauordnungsrechts standen unter dem Motto "Weniger Staat, mehr private Verantwortung". Kernpunkt der Reformen ist ein Rückzug des Staates aus der präventiven bauaufsichtlichen Prüfung und damit eine größere Verantwortung des Bauherrn und der von ihm am Bau Beteiligten. Die zentralen Reformverfahren "Genehmigungsfreistellung" und "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" sind bis an die Sonderbautengrenze herangeführt worden. Dem herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren, das grundsätzlich auf eine umfassende Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben zielt, unterfallen nur noch besonders schwierige bzw. gefahrenträchtige Vorhaben (Sonderbauten). In den Gesetzgebungsverfahren hatte die bayerische Staatsregierung stets hervorgehoben, dass diese beiden Reformschritte experimentellen Charakter tragen. Deshalb sollten sie nach einem für die Sammlung ausreichender Erfahrungen genügenden Zeitraum auf einen etwaigen Korrekturbedarf überprüft werden.
"Hierzu hat das Staatsministerium des Innern bei den unteren Bauaufsichtsbehörden eine breit angelegte Umfrage und begleitend eine Verbändeanhörung durchgeführt. Diese belegen, dass die Bauordnungsnovellen auf breite Akzeptanz stoßen. Sie zeigen aber auch das Erfordernis einer effektiven Bauaufsicht, damit das hohe Maß an Eigenverantwortung aller privaten am Bau Beteiligten tatsächlich auch verantwortungsvoll wahrgenommen wird. So werden beispielsweise in einer nennenswerten Zahl von Fällen die Sachverständigenbescheinigungen für die Standsicherheit nicht beauftragt oder bautechnische Nachweise nicht erstellt. Wir werden daher für die Baubeginns- und Rohbaufertigstellungsanzeige verbindliche Vordrucke einführen, auf denen die Beauftragung der verantwortlichen Sachverständigen mit der Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises bzw. der Überwachung der Bauausführung bestätigt wird. Entsprechendes gilt für die Nachweise des vorbeugenden Brandschutzes. Gleichzeitig wird damit auch ohne zusätzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand der bauaufsichtliche Zugriff erleichtert und möglichen Vollzugsdefiziten entgegengewirkt", kündigte Beckstein an. "Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Nachdem Bauherren und sonstige am Bau Beteiligte, Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden innerhalb weniger Jahre zwei breit angelegte Bauordnungsnovellen abarbeiten mussten, die bei allen ein grundsätzliches Umdenken erforderten, ist eine Phase des weiteren Übens und der Konsolidierung erforderlich", so Beckstein weiter.
Hinweis:
Das Statement des Ministers ist im Internet abrufbar unter
http://www.stmi.bayern.de/infothek/reden.htm