Staatssekretär Regensburger sieht noch erheblichen Handlungsbedarf bei grenzüberschreitender Polizeikooperation
Die Voraussetzungen und Verfahrensweisen der alltäglich notwendigen grenzüberschreitenden polizeilichen Kooperation sind auszubauen und zu vereinfachen. Dabei müssen die Grenzgebiete, wie z.B. die Bodenseeregion, besonders berücksichtigt werden", sagte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich des 3. Bodensee-Sicherheitsgespräches am 3. Juni 2002 in Liechtenstein/Vaduz.
Da sich Rechtsbrecher von Staatsgrenzen, insbesondere nach dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen, nicht mehr beeindrucken lassen, ist es erforderlich, dass die Polizeien sich beiderseits der Grenze in ihren jeweiligen Aktivitäten abstimmen und erforderlichenfalls grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Dies ist aber nur möglich, wenn die jeweiligen Staaten auf vertraglicher Grundlage die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Polizeien sich gegenseitig mit Rat und Tat unterstützen und dazu notfalls auch auf fremdem Staatsgebiet agieren können. Dazu gehören beispielsweise grenzüberschreitende Observationen, Nacheilehandlungen, der Einsatz verdeckter Ermittler, Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie der gegenseitige Austausch der zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung notwendigen Informationen.
"Richtungsweisend ist hier der am 1. März 2002 in kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeikooperationsvertrag, der die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Kooperation auf eine bisher nicht gekannte Qualität gehoben hat. Im Verhältnis zu Österreich besteht jedoch erheblicher Handlungsbedarf. Hier können die aus dem Jahre 1985 stammenden Regelungen des Schengener Abkommens sowie die bilaterale Vertragslage in ihrer jetzigen Ausgestaltung auf Dauer betrachtet keinesfalls den Anforderungen an ein zeitgemäßes und praxisgerechtes Instrumentarium zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen", so Regensburger. Seit Jahren fordern deshalb Bayern und Baden-Württemberg, dass die Bundesregierung mit Österreich in Verhandlungen für einen umfassenden Polizeikooperationsvertrag tritt. "Leider ist dieses Drängen und Fordern wegen Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung bisher nicht erfolgreich gewesen", erklärte Regensburger. Auch wenn nunmehr das Bundesjustizministerium seit neuestem vorsichtige Signale aussendet, den Ländern bei ihrer Forderung nach einem Polizeikooperationsvertrag entgegen kommen zu wollen, bleiben doch viele Fragen offen. Regensburger appelliert an die Bundesregierung, den sich abzeichnenden, konstruktiven Weg schnellstmöglich weiter zu beschreiten und dafür zu sorgen, das die Vertragsverhandlungen mit Österreich unverzüglich aufgenommen werden können.