Bund verlangt von Bayern Übernahme von

Bund verlangt von Bayern Übernahme von
1.070 Kilometer Bundesstraßen
Beckstein lehnt einseitige Lastenumverteilung auf Länder ab
Wie Innenminister Dr. Günther Beckstein auf Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Johann Strasser mitteilt, fordert das Bundesverkehrsministerium von den Ländern bundesweit rund 5.000 Kilometer parallel zu Autobahnen führende Bundesstraßen in ihre Baulast zu übernehmen. Nach dem aktuellen Abstufungskonzept des Bundes sind davon allein in Bayern 1.070 Kilometer Bundesstraßen betroffen. Beckstein lehnt diese einseitige Lastenumverteilung in einer Größenordnung von bundesweit 250 Millionen Euro jährlich ab. Für Bayern ergäbe sich dabei anteilig ein Aufwand von über 50 Millionen Euro pro Jahr. Er fordert den Bund auf, im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den Ländern eine Lösung zu erarbeiten, die den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt.
Während der Bund für die Unter- und Erhaltung solcher Straßen einen Betrag von rund 25.000 Euro pro laufenden Meter ansetzt, gehen die Länder langfristig von höheren Beträgen (rund 50.000 Euro) aus. Künftige Investitionen wie Erweiterungen und Verbesserungen sowie der langfristige Erhaltungsbedarf müssen nämlich berücksichtigt werden. "Bei der Festlegung abzustufender Bundesstraßen darf nicht ausschließlich die Umverteilung von Aufgaben und Lasten im Vordergrund stehen. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eindeutig nachvollziehbar sein, dass durch den Neubau einer Autobahn tatsächlich eine weitgehende Verlagerung des weiträumigen Verkehrs von der in Frage stehenden Bundesstraßen stattgefunden hat. Ein ausgewogenes Konzept muss im Gegenzug auch die Übernahme von Staatsstraßen durch den Bund beinhalten, wenn diese schon heute dem weiträumigen Verkehr dienen", so Beckstein.

Bayern hat trotz seiner Vorbehalte gegenüber den Forderungen des Bundes seit 1987 bereits 285 Kilometer autobahnparallele Bundesstraßen abgestuft. Der überwiegende Teil davon ging in die Baulast des Freistaates Bayern über. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vollzogenen Abstufungen von Bundesstraßen beläuft sich die gesamte Forderung des Bundes in Bayern seit 1987 auf die Abstufung von 1.280 Kilometer Bundesstraßen in Straßen nach Landesrecht. Davon sind rund 1.000 Kilometer derzeit noch offen. Der Freistaat zeigt nach den Worten Becksteins also durchaus eine konstruktive Haltung in den Fällen, wo die Abstufung sachlich begründet ist. Die Verhandlungen der Länder mit dem Bundesverkehrsministerium sind noch nicht abgeschlossen, so dass der endgültige Umfang noch durchzuführender Abstufungen nicht feststeht.


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