Regensburger weist Vorwürfe der SPD-Landtagsfraktion zurück

Regensburger weist Vorwürfe der SPD-Landtagsfraktion zurück
Sicherheit auf Autobahnbaustellen jederzeit gewährleistet
Als falsch und völlig verantwortungslos hat Innenstaatssekretär Hermann Regensburger die Behauptung des SPD-Landtagsabgeordneten Ludwig Wörner zurückgewiesen, eine Reduzierung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit würde eine schlechtere Absicherung von Autobahnbaustellen und damit eine Gefährdung der Straßenarbeiter und Verkehrsteilnehmer zur Folge haben. "Aufgabe dieser Sicherheitsfachkräfte ist es, Unternehmen in sicherheitstechnischen Fragen zu beraten. Davon völlig unabhängig ist die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu sehen. Diese erfolgt nach den bundesweit einheitlichen "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)". Die darin enthaltenen Regelungen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen im Bereich von Arbeitsstellen. Die Sicherheit für Straßenarbeiter und Verkehrsteilnehmer auch im Bereich von Autobahnbaustellen ist damit unabhängig von den Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte jederzeit gewährleistet", stellt Regensburger klar.
Die Aussagen des Landtagsabgeordneten Wörner beziehen sich auf den vorliegenden Entwurf der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.5 "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", welcher die bisherigen "Vorläufigen Richtlinien zur Gewährleistung eines sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Arbeitsschutzes" ablösen soll. Mit dieser Unfallverhütungsvorschrift soll das Arbeitssicherheitsgesetz in berufsgenossenschaftliches Recht umgesetzt werden. Gegenstand des Entwurfs ist u. a. die Einstufung des Straßenunterhaltungspersonals in so genannte Gefährdungsgruppen. Davon abhängig ergeben sich die Einsatzzeiten der Fachkräfte für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Personals. Die Sicherheitsfachkräfte beraten die Unternehmen beispielsweise bei der sicheren Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, der Bereitstellung geeigneter Geräte und Maschinen und der persönlichen Schutzausrüstung des Personals mit dem Ziel, das Personal vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen. Mit der GUV 0.5 stehen damit die Beschäftigten und nicht die Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt. Regensburger betonte, dass er sich für eine Beibehaltung der bisherigen bewährten Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte einsetzen werde. Zuständig für den Erlass der Unfallverhütungsvorschrift ist die Bayerische Landesunfallkasse. Die Vertreterversammlung der Bayer. Landesunfallkasse ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt.


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