Untersuchung bestätigt Erfolg der bayerischen Bauordnungsnovellen
Beckstein lobt Engagement der Kommunen und Landkreise
bei Einführung und Umsetzung des neuen Rechts
Die bayerischen Kommunen und Landkreise mussten innerhalb weniger Jahre zwei breit angelegte Bauordnungsnovellen verkraften. Die Reformen des Bauordnungsrecht standen unter dem Motto "Weniger Staat, mehr private Verantwortung". Kernpunkt der Reformen ist ein Rückzug des Staates aus der präventiven bauaufsichtlichen Prüfung und damit eine größere Verantwortung des Bauherrn und der von ihm am Bau Beteiligten. Eine vom Bayerischen Innenministerium durchgeführte Umfrage bei den unteren Bauaufsichtsbehörden begleitet durch eine Verbändeanhörung belegt, dass die Bauordnungsnovellen auf breite Akzeptanz stoßen. "Dazu hat das Engagement unserer Kommunen und Landkreise bei der Einführung und Umsetzung den neuen Rechts wesentlich beigetragen, wofür ich allen mit dem Baurecht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals meinen ausdrücklichen Dank ausspreche", gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Die Umfrage belegt auch, dass derzeit keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind und das neue Bauordnungsrecht weiter intensiv eingeübt werden kann. Dass diese Konsolidierungsphase erforderlich ist, zeigen auch die Aussagen der unteren Bauaufsichtsbehörden über den weiterhin bestehenden umfassenden Beratungsbedarf bei Bauherren und Entwurfsverfassern", so der Minister weiter.
Nach den Worten Becksteins zeigen die Erfahrungsberichte aber auch, dass die Eigenverantwortlichkeit der am Bau Beteiligten in einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Fällen nicht mit dem gebotenen Nachdruck bauaufsichtlich eingefordert wird. "Beispielsweise berichtete eine nicht unerhebliche Zahl von unteren Bauaufsichtsbehörden, dass sie das Vorliegen der Bescheinigung des verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit nicht prüft. Wir haben bereits mit Rundschreiben vom August 2001 die Regierungen gebeten, darauf hinzuwirken, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden ihrer Verpflichtung zur Bauüberwachung in dem gebotenen Maße nachkommen. Um die Bauaufsichtsbehörden bei diesen Maßnahmen verfahrensmäßig zu unterstützen, werden wir demnächst - nach entsprechender Änderung der Bauvorlagenverordnung - einen verbindlichen Vordruck für die Baubeginns- und Rohbaufertigstellungsanzeige einführen. Damit greifen wir entsprechende Hinweise und Wünsche von den unteren Bauaufsichtsbehörden auf. Auf diesen Vordrucken hat bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit zum Einen der Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz zu bestätigen, dass er den Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz erstellt hat. Zum Anderen hat der verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit zu bestätigen, dass er mit der Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises beauftragt ist. Bei Bauvorhaben geringer Schwierigkeit muss der Bauherr die Erstellung des Standsicherheitsnachweises bestätigen. Auf der Rohbaufertigstellungsanzeige hat der verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit zu bestätigen, dass er mit der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung beauftragt ist", kündigte Beckstein an.
Der Erfahrungsbericht steht ab sofort im Internet (Rubrik Bauen/Baurecht/Bautechnik) unter http://www.stmi.bayern.de/infothek/baueninb.htm zur Verfügung.