IVD begrüßt Abschaffung der Pflichtprüfung

IVD begrüßt Abschaffung der Pflichtprüfung

Erster Schritt auf dem Weg zum Bürokratieabbau

Berlin, 9. Juni 2005 – Die jährliche Pflichtprüfung für Immobilienmakler soll entfallen. Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat geeinigt. Die Prüf- und Aufbewahrungspflichten sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt und sollen in Zukunft für Immobilienmakler keine Anwendung mehr finden. Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt die Erleichterungen als Signal zum Bürokratieabbau in der Immobilienbranche. „Die Pflichtprüfungen brachten keine nennenswerten Ergebnisse, kosteten viel Geld und haben Personal gebunden. Dem Verbraucherschutz haben sie nichts gebracht“, so IVD-Präsident Johannes-Peter Henningsen. Deswegen sei es konsequent, diese nunmehr für Immobilienmakler entfallen zu lassen. Im Gegensatz zu Bauträgern haben Makler keine treuhänderische Funktion. Sie gehen also nicht mit dem Vermögen ihrer Auftraggeber um. Für diesen Zweck sei die Makler- und Bauträgerverordnung entwickelt worden und enthalte deshalb Sicherungsvorschriften bei der Verwendung von Kundengeldern.

„Makler mussten in der Vergangenheit Zeitungsanzeigen mühevoll archivieren, obwohl der Immobilienmarkt sich verstärkt im Internet abspielt. Dieser Anachronismus ist nunmehr ebenfalls entfallen“, so Henningsen. Der IVD begrüße die Erleichterung, da Kosten eingespart würden, die bisher für die Gebühren der Wirtschaftsprüfer und in den Unternehmen selbst für die Aufbereitung der Unterlagen aufgewendet werden mussten. Eine langjährige Forderung des Verbandes sei damit umgesetzt worden.


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