Regensburger: "Entscheidung über Dachauer Kommunalwahlen aufgrund umfassender Klärung"
"Die Forderung der GRÜNEN, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in der Rechsauffassung zu unterstützen, auch die Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Dachau für ungültig zu erklären und zu wiederholen, hat im Augenblick keine Grundlage. Entgegen der von den GRÜNEN suggerierten Darstellung will das Landratsamt die Stichwahl jedenfalls nach jetzigem Ermittlungsstand nicht für ungültig erklären. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, dass bei der Stichwahl Wahlvorschriften in einem Umfang verletzt wurden, die sich auf das Wahlergebnis hätten auswirken können. Allerdings sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Ziel der Rechtsaufsichtbehörden ist, eine möglichst rasche, aber auch eine möglichst über jeden Zweifel erhabene Entscheidung zu treffen. Der bloße Verdacht, dass es zu Wahlrechtsverstößen gekommen ist, kann nach der Rechtsprechung in keinem Fall die Ungültigerklärung einer Kommunalwahl rechtfertigen. Die Verstöße müssen erwiesen sein", berichtete Innenstaatssekretär Hermann Regensburger bei der Behandlung zweier Dringlichkeitsanträge am 13. Juni 2002 im Bayerischen Landtag.
Das Landratsamt Dachau und die Regierung von Oberbayern beabsichtigen, in der nächsten Woche die Stadtrats- und Kreistagswahl in der Stadt Dachau wegen erwiesener Wahlrechtsverstöße für ungültig zu erklären. Sobald die Entscheidungen bestandskräftig sind, können die Nachwahlen unverzüglich angeordnet werden. "Es sollte das Bestreben aller Beteiligten sein, Nachwahlen schnellst möglich durchzuführen", stellte Regensburger klar.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern noch an. Sollten sich hieraus zusätzliche Erkenntnisse ergeben, dass sich Wahlrechtsverstöße auch auf das Ergebnis der OB-Stichwahl ausgewirkt haben, wird das Landratsamt auch diese Wahl unverzüglich für ungültig erklären, kündigte Regensburger an.
Im Übrigen hat die Staatsregierung - wie auch bei früher durchgeführten Kommunalwahlen - bereits im März 2002 bei den Wahlbehörden Erfahrungsberichte zu den Kommunalwahlen angefordert. Die Erfahrungsberichte sind bis zum 1. August 2002 dem Staatsministerium des Innern vorzulegen. Ergeben sich aus den Erfahrungsberichten und dem ständigen Austausch mit den Wahlexperten vor Ort, dass Gesetzesänderungen notwendig sind, werden diese auch vorgenommen. In die Auswertung wird selbstverständlich der Fall Dachau einbezogen.