Beckstein begrüßt Konsensentscheidung des Bundestags zur Verschärfung des Waffenrechts
"Die am 14. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Waffenrecht zeigen, dass auch parteiübergreifend schnell und effektiv politische Lösungen aufgrund der Erfahrungen von Erfurt möglich sind. Damit sind auch maßgebliche Vorschläge Bayerns umgesetzt", begrüßte Innenminister Dr. Günther Beckstein den Beschluss. "Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, sich in einer sachorientierten Debatte auf die im Interesse der Inneren Sicherheit notwendigen Anpassungen zu verständigen. Differenzierte Regelungen stellen gleichzeitig sicher, dass Jägern und Sportschützen nicht unnötige oder gar schikanöse Erschwernisse auferlegt werden. Damit wird erneut klargestellt, dass die Hauptgefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den illegalen Waffenbesitzern ausgehen und nicht von den überwiegend gesetzestreuen Jägern und Sportschützen. Dem Problem der illegalen Waffen wird mit einer großzügigen Amnestieregelung im Gesetz und mit zusätzlichen polizeilichen Bekämpfungsmaßnahmen begegnet. Die Amnestie sieht Straffreiheit für den Besitzer unerlaubter Waffen vor, wenn er sie binnen fünf Monten nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes unbrauchbar macht oder sie der zuständigen Behörde übergibt," weist Beckstein auf wichtige Gesetzesziele hin.
Nach den nunmehrigen Regelungen wird vor allem die Altersgrenze für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen bei Sportschützen von 18 auf 21 Jahre und für Jäger von 16 auf 18 Jahre angehoben. Grundsätzlich sollen außerdem Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung vorlegen. Ausgenommen sind hiervon wegen der anspruchsvollen Ausbildung die Jäger. Die Abgrenzung zwischen sportlichem und kampfmäßigem Schießen wird präzisiert, so genannte Pumpguns, deren Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, werden verboten.
Die vom Bundestag zunächst beschlossene Absenkung des Mindestalters für das Schießen in Vereinen auf 10 Jahre wird rückgängig gemacht. Kinder sollen auch zukünftig erst ab 12 Jahren Zugang zum Schießsport erhalten. Ausnahmen sind allerdings - wie bisher - möglich.
Am 21. Juni 2002 wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung zu den geplanten Verschärfungen entscheiden. Auf diese Weise kann die Waffenrechtsnovelle noch in dieser Legislaturperiode im Gesetzblatt verkündet werden. Sie wird im Wesentlichen ein halbes Jahr nach der Verkündung in Kraft treten.