Beckstein zur Einbürgerungsstatistik:

Beckstein zur Einbürgerungsstatistik:
Regelanfrage beim Verfassungsschutz und Deutschtest überall nötig
Bayern führt als eines der wenigen Länder seit jeher vor Einbürgerungen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durch und hat deshalb seit 1998 immerhin über 400 Einbürgerungen abgelehnt. Außerdem müssen Bewerber einen Deutschtest nach einheitlichen Kriterien machen, den seit April 1999 bis Mitte Juni 2002 10 977 Personen durchlaufen haben; etwa ein Drittel davon hat ihn nicht bestanden. Dennoch war für Bayern im Ländervergleich keine bemerkenswerte Änderung bei der Zahl der Einbürgerungen zu verzeichnen, obwohl diese vom Jahr 2000 auf 2001 in einzelnen Ländern um bis zu 32% rückläufig waren: Mit 19.992 Einbürgerungen erfolgten im Jahr 2001 in Bayern fast genau so viele wie die 20.610 im Vorjahr(- 3,3%); bundesweit war ein Rückgang von über 4% zu verzeichnen. Das zeigt laut Innenminister Dr. Günther Beckstein, dass die Bilanz von Bundesinnenminister Otto Schily zu den Einbürgerungszahlen wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Einbürgerungsfragen außer Betracht lässt:" Das neue Staatsbürgerschaftsrecht kann Sicherheits- und Integrationsaspekten nicht genügen. Nach wie vor gibt es bundesweit noch keine zwingende, also per Gesetz vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einbürgerung. Auch Vorgaben, wie die vom Gesetz geforderten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache objektiv festgestellt werden, sind darin nicht verankert. Deutschtests nach einheitlichem Standard wären dringend zu wünschen, da Deutschkenntnisse in Wort und Schrift die entscheidende Grundlage für Integration und eine volle Teilhabe in unserem Staat sind."
Auch im übrigen ist das Eigenlob aus Berlin für das neue Staatsbürgerschaftsrecht nach Becksteins Ansicht verfehlt: "Die von Schily so betonte Modernisierung hat doch eigentlich nie staatgefunden. Es ging im wesentlichen um eine annähernde Halbierung der Wartezeit für einen Einbürgerungsanspruch, die großzügige Hinnahme von Mehrstaatigkeit und den Geburtserwerb der Staatsangehörigkeit durch Ausländerkinder, die hier zur Welt gekommen sind. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde dadurch zu einem Rechtstorso voller Unstimmigkeiten und Wertungswidersprüche. Die seinerzeitigen rot-grünen Prognosen für das neue Recht von jährlich 1 Million Einbürgerungen in den ersten drei Jahren nach der Herabsetzung der Wartefrist für Einbürgerungsansprüche von 15 auf acht Jahre waren realitätsfern. Die Zahlen von 2001 belegen, dass es Ausländer nicht für vordringlich halten, sich hier einbürgern zu lassen. Selbst unsere Neubürger empfinden die Einbürgerung damit als Schlusspunkt der Integration und nicht als Weg dorthin, wie es linke Ideologen gebetsmühlenartig wiederholen."


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