Beckstein: "Raus Unterschrift macht für Union Weg gegen Zuwanderungsgesetz zum Bundesverfassungsgericht frei"
Bayern wird mit anderen Unionsländern gegen das am 20. Juni 2002 von Bundespräsidenten Rau unterzeichnete Zuwanderungsgesetz das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wir sind der Auffassung, dass das zustimmungsbedürftige Gesetz wegen des gespaltenen Votums des Landes Brandenburgs in der Bundesratssitzung vom 22. März 2002 nicht die nötige Mehrheit erhalten hat. An einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das erst Anfang 2003 in Kraft tretende neue Gesetz ist derzeit jedoch nicht gedacht. Die Union wird vielmehr, wenn sie die Wahlen gewinnt, dieses Gesetz unverzüglich kassieren und binnen eines Jahres ein Gesetz vorlegen, das Zuwanderung wirklich steuert und begrenzt", kündigt Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein an.
Die Unterschrift und die gleichzeitig abgegebene Erklärung Raus hält er für nicht überzeugend: "Der Bundespräsident stellt sich damit gegen die absolut überwiegende Meinung in der Staatsrechtslehre, die selbst die Verwaltung des Bundesrats vertrat. Sein Vorgänger im Amt und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Roman Herzog hat schon länger klar erkennen lassen, dass er an Raus Stelle die Kontrollfunktion des Bundespräsidenten kraftvoller wahrgenommen hätte. Aus der Erklärung Raus ergeben sich zudem so viele Bedenken, dass eine Verweigerung der Unterschrift der Kontrollfunktion des Bundespräsidenten besser entsprochen hätte. Es ist bedauerlich, das der Bundespräsident gerade bei diesem Gesetz dazu nicht die Kraft fand. Dabei stellt es doch für Deutschland und für die Ausländer, die hier leben wollen, wichtige Weichen. Allerdings waren wir ja schon fast vorgewarnt, nachdem der Bundeskanzler bereits bei dem SPD-Wahlparteitag Anfang Juni das Zuwanderungsgesetz fest als rot-grünen Erfolg verbucht hatte und dazu bemerkte, man habe es durch die Institutionen gebracht."
Zugleich unterstreicht Beckstein, dass die Union das Zuwanderungsgesetz aufgrund der damit verbundenen massiven Ausweitung der Zuwanderung entschieden ablehnt: "Wir werden die schweren Mängel des rot-grünen Gesetzes beheben. Dieses im europäischen Vergleich beispiellose Gesetz erweitert die Zuwanderung massiv, statt sie zu begrenzen, auch wenn es im Titel fälschlich anderes behauptet. Trotz über 4 Millionen Arbeitslosen will es den Anwerbestopp generell aufheben und mit einer selbst für klassische Einwanderungsländer unvorstellbaren Regelung Zuwanderung unabhängig davon zulassen, ob am Arbeitsmarkt überhaupt ein Bedarf besteht oder ein Arbeitsplatzangebot vorliegt, obwohl jedenfalls bis 2010/2015 kein genereller Arbeitskräftemangel besteht und die EU-Osterweiterung mit hohem Arbeitskräftepotential vor der Tür steht. Weil es sich nicht an der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft orientiert, verhindert es die Integration der ausländischen Bevölkerung. Statt den Asylmissbrauch zu bekämpfen, bietet es weitere Anreize zur ungesteuerten Zuwanderung, so durch eine Härtefallregelung, die den konsequenten Vollzug des Ausländer- und Asylrechts weitgehend unmöglich machen wird, und durch die Aufwertung des Status bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Überhaupt regelt es nur Teilaspekte der Integration. So behandelt es die Frage der erforderlichen Deutschkenntnisse unzureichend, obwohl dies eine Schlüsselkompetenz für die Integration ist. Außerdem will es die dafür anfallenden erheblichen Gesamtkosten, die nicht nur durch die Integrationskurse entstehen, überwiegend auf die ohnehin schon stark belasteten Länder und Kommunen abwälzen."