Beckstein: Maßstab für Zuwanderung ist Integrationsfähigkeit der Gesellschaft
"Befürworter des Zuwanderungsgesetzes mögen sich auf Stimmen aus der Wirtschaft berufen, die an billigen Arbeitskräften interessiert sind. Die Bevölkerung sieht dies jedoch anders. Sie lehnt eine Ausweitung der Zuwanderung angesichts von fast
4 Millionen Arbeitsuchenden mit überwältigender Mehrheit ab. Maßstab für Zuwanderung muss die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft sein. Deshalb ist es erforderlich, Zuwanderung wirklich zu begrenzen und den Asylmissbrauch mit Nachdruck zu bekämpfen", sagte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 23. Juni 2002 anlässlich einer Podiumsdiskussion der Stiftung der Deutschen Wirtschaft in Bonn. Das Zuwanderungsgesetz wird Deutschland in ein Einwanderungsland umgestalten und weitet die Zuwanderung auf allen Gebieten massiv aus: Künftig können ausländische Arbeitnehmer ohne Beschränkung auf bestimmte Mangelberufe oder Qualifikationen angeworben werden, der Familiennachzug wird erleichtert, die Anreize für Menschen, die unter Vorgabe humanitärer Gründe nach Deutschland kommen, werden noch größer. Dazu kommt das "Auswahlverfahren" nach Punktesystem: Ausländer können, ohne dass es auf dem Arbeitsmarkt einen Bedarf gibt und ohne Angebot eines Arbeitsplatzes zuwandern. Diese Regelung geht weit über die Regelungen klassischer Einwanderungsländer hinaus.
Viele Ausländer, die in Deutschland leben, haben sich bislang nicht integriert. Wer Zuwanderung ausweitet, verstärkt diese Entwicklung. Vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen im Westen Deutschlands wird dies dramatische Folgen haben. Dort wird schon ab 2010 der Anteil der Zugewanderten bei den unter
40-Jährigen die 50%-Grenze erreichen oder überschreiten. Bei Kindern und Jugendlichen liegt der Anteil noch höher. Damit wird jede Integration unmöglich und der soziale Frieden gefährdet.