München kann selbst regeln, wann Gaststätten schließen müssen
Beckstein: Ude informiert nicht umfassend
"Meldungen, Münchens Gaststätten müssen nachts um 1 Uhr schließen, sind unzutreffend. Wenn sich Oberbürgermeister Ude, der das jüngst öffentlich behauptet, auf einen Brief von mir bezieht, informiert er nicht umfassend und letztlich falsch. Die Stadt hat es nämlich nach schon jetzt geltender Rechtslage in der Hand, durch eine städtische Verordnung dem öffentlichen Bedürfnis oder den besonderen Verhältnissen entsprechend die Sperrzeit zu verkürzen und damit auf Wünsche nach längeren Öffnungszeiten flexibel zu reagieren. Zusätzlich kann die Stadt die Gebühren für Ausnahmen im Einzelfall extrem niedrig halten. Das Kostenrecht sieht als niedrigste Gebühr zum Beispiel je Monat 17,50 Euro vor. Das belastet Gewerbetreibende kaum", stellt Innenminister Dr. Günther Beckstein klar.
Der Inhalt des Briefes von Beckstein lautet wörtlich:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für Ihr Schreiben vom 22.04.2002, mit dem Sie mir den Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 19.03.2002 zur probeweisen Aufhebung der Sperrzeiten in München beziehungsweise zur Teilnahme an einem möglichen Pilotprojekt "Sperrzeitverkürzung" des Bayer. Staatsministeriums des Innern zur Kenntnis bringen, danke ich Ihnen.
Auf mehrfachen Wunsch des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG), die Regelung der Sperrzeiten in Bayern zu lockern, und im Hinblick auf die angeblich liberaleren Sperrzeiten in anderen Bundesländern war als Ergebnis mehrerer Gespräche mit dem BHG, mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, sowie mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände zunächst die Durchführung eines auf ein Jahr angelegten Pilotprojekts "Sperrzeitverkürzung" geplant. Davon habe ich jedoch nach einem Gespräch mit Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu und dem Präsidenten des BHG im Januar dieses Jahres Abstand genommen. Wir sind vielmehr übereingekommen, zunächst entsprechend einem Auftrag des Bayer. Landtags vom 12.12.2001 (LT-Drs. 14/8354) einen Bericht über die Sperrzeiten in den anderen Bundesländern zu erstellen und anhand dieses Berichtes weiter zu untersuchen, wie die Regelung der Sperrzeiten in Bayern künftig gestaltet sein muss, um einerseits zeitgerecht zu sein und andererseits den Interessen aller Beteiligten - Gastwirte wie Anwohner - zu entsprechen, ohne gleichzeitig den sicherheitsrechtlichen Aspekt der Sperrzeiten zu vernachlässigen. In diesem Rahmen wird auch darüber zu entscheiden sein, ob das erwähnte Projekt stattfinden wird. Ich darf Sie daher um Verständnis bitten, dass ich diesem Bericht und der daran anschließenden Untersuchung nicht vorweg greifen möchte und mich daher zu einer Teilnahme der Landeshauptstadt München an einem möglichen Pilotprojekt "Sperrzeitverkürzung" nicht äußern werde. Sollte das Pilotprojekt stattfinden, wird der Antrag Münchens auf Teilnahme durch Stadtratsbeschluss vom 19.3.2002 selbstverständlich berücksichtigt werden.
Ungeachtet dessen begrüße ich im Sinne einer bürgernahen Verwaltung Ihre bisherige Verwaltungspraxis, wo immer dies möglich ist, Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall großzügig zu gewähren und das Antrags-/Genehmigungsverfahren unbürokratisch zu gestalten, und möchte Sie ausdrücklich darum bitten, diese Praxis beizubehalten."