Beckstein begrüßt rechtskräftige Ausweisung des Kalifatstaats-Vorbeters Pala
Die Berufungsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Ausweisung von Hasan Pala, eines Vorbeters der seit Dezember 2001 bundesweit verbotenen islamistischen Organisation "Kalifatsstaat", begrüßt Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Auch wenn Pala in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hat und sich dort seit Ende 2001 aufhält, unterstreicht der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, dass seine Ausweisung durch die Stadt Augsburg zu Recht erfolgt ist. Damit ist ein weiteres erfreulich klares Zeichen zur Ächtung der gewaltbereiten Einstellung des Kalifatstaates gesetzt." Schon das Verwaltungsgericht Augsburg hatte im Januar 2002 festgestellt, dass Pala, der bis zum Zeitpunkt seiner Ausweisung eine Aufenthaltsberechtigung besaß, keinen Ausweisungsschutz genießt. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprachen dagegen. Die öffentliche Aufforderung des Klägers zur Tötung eines Menschen in seiner herausgehobenen Funktion als Vorbeter einer Moschee und Führungsperson des Kalifatstaates belegt dies eindeutig.
Hasan Pala war am 26. Januar 1999 vom Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Er hatte öffentlich als sogenannter Gebetsemir von Bayern in der Mevlana-Moschee in Augsburg zur Tötung des Desidenten Halil Sofu aufgerufen. Dieser war ein ehemaliger Vertrauter des verstorbenen Anführers des "Kalifatsstaates" Cemaleddim Kaplan. Sofu hatte sich aber vom Kalifatsstaat getrennt und eine eigene Anhängerschaft um sich geschart, sich sogar Mitte 1996 in Berlin zum (Gegen-)-Kalifen ausgerufen. Tatsächlich wurde er dann in der Nacht zum 8. Mai 1997 in seiner Wohnung in Berlin von bisher unbekannten Tätern durch mehrere Schüsse getötet. Die Stadt Augsburg wies ihn am 2. September 1999 auf unbefristete Dauer aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Pala klagte hiergegen, reiste aber vor Beginn des Prozesses, in dem über seine Klage verhandelt wurde, Ende 2001 in die Niederlande aus und stellte dort Asylantrag.