Thumann: „Regierung schwächt Corporate Governance Kodex“

Thumann: „Regierung schwächt Corporate Governance Kodex“
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

(Verbandspresse, 14.03.2005 12:45)

(Berlin) - „Die Bundesregierung schwächt den Corporate Governance Kodex, wenn sie den börsennotierten deutschen Gesellschaften jetzt die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge gesetzlich vorschreiben will“, so kommentierte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann die entsprechende Ankündigung der Bundesjustizministerin Zypries. „Aus Sicht des BDI ist der Deutsche Corporate Governance Kodex ein Erfolg.“ Die deutschen börsennotierten Gesellschaften befolgten 97 Prozent aller 72 Empfehlungen des Kodex, wie aus der am 11. März veröffentlichten Umfrage des Berlin Center of Corporate Governance unter Leitung von Prof. v. Werder hervorgehe. Die Empfehlung des Kodex, die Vorstandsvergütungen individualisiert offen zu legen, befolgten inzwischen freiwillig 2/3 aller DAX 30-Konzerne. „Es ist das gute Recht eines jeden börsennotierten deutschen Unternehmens, selbst zu entscheiden, ob eine individualisierte Veröffentlichung in seinem Interesse liegt“, betonte Thumann. Das Prinzip der freiwilligen Unternehmensentscheidung im Kodex dürfe nicht ohne überzeugenden Grund aufgegeben werden. Die Unternehmen stellen sich schließlich der Bewertung des Kapitalmarktes. Der Gesetzgeber schadet der Weiterentwicklung des Kodex, wenn er sich zum Richter über die Akzeptanz der Kodexempfehlungen aufschwingt. Es erscheine zudem fraglich, ob die Offenlegung der Vorstandsvergütungen die Anlegerentscheidung für einen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten beeinflusse. Dafür trage jetzt der Gesetzgeber die Beweislast. Es gibt mit Fug und Recht unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man individualisiert veröffentlichen sollte. Auch Erfahrungen aus ausländischen Rechtsordnungen sprechen eindeutig gegen eine gesetzliche Regelung. „Ein Blick über den Atlantik zeigt uns, dass sich die Vorstandsgehälter amerikanischer Gesellschaften seit ihrer zwingenden Offenlegung erheblich nach oben nivellieren“, so Thumann.

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