Beckstein: "Neue Bundesbehörde kann krasse Integrationsmängel des Zuwanderungsgesetzes nicht beheben"
Die Darstellung von Bundesinnenminister Otto Schily im Zusammenhang mit der Übertragung neuer Kompetenzen an das Bundesamt für Migration, das Zuwanderungsgesetz lege erstmals ein Gesamtkonzept zur Integration vor, bewertet Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein als falsches Selbstlob vor der Bundestagswahl: "Die neuen Aufgaben für das Bundesamt in Nürnberg führen nicht zur notwendigen umfassenden Förderung der Integration von Ausländern. Das Amt wird dabei im wesentlichen doch nur Sprach- und Staatsbürgerschaftskurse für neu kommende Ausländer organisieren. Die schon hier lebenden Ausländer, von denen viele nicht ausreichend integriert sind, bleiben vollkommen unberücksichtigt. Zudem sind die Sprachkurse nur ein Feigenblatt, aber kein umfassendes Integrationskonzept, wie auch die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen."
Die jüngsten Kommentierungen Schilys zum Rückgang der Asylbewerber im ersten Halbjahr 2001 weist Beckstein zurück: "Schily hält das für einen Erfolg er Diskussionen um das noch nicht einmal in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz. Das ist eine abwegige Spekulation. Mit -51,3% am stärksten war doch der Rückgang der Asylbewerber aus dem zunehmend befriedeten Afghanistan. Schily schreibt dagegen dem Zuwanderungsgesetz zugute, was der internationale Afghanistaneinsatz unter Beteiligung der Bundeswehr erreicht hat. Mit am stärksten war weiterhin mit -41,3% der Rückgang der Zahl der sich um Asyl bewerbenden Iraker. Wenn man Schily überhaupt darin folgen will, dass die mit dem Gesetzesvorhaben verbundene intensive Diskussion nach außen schon etwas deutlich gemacht hat, könnte das allenfalls sein, dass Schleuser ihr schmutziges Geschäft derzeit etwas langsamer betreiben. Nach der neuen Rechtslage hätten sie es nämlich künftig leichter: Nach dem neuen Gesetz erhalten gerade Iraker, die ja tatsächlich nicht in ihre Heimat zurückführbar sind, statt wie bisher nicht nur eine Duldung sondern einen besseren Rechtsstatus. Auf längere Sicht kann dann auch der Familiennachzug kaum verwehrt werden. Es genügt also nach dem neuen Zuwanderungsgesetz künftig, in Deutschland eine Person, etwa den Familienvater als eine Art Brückenkopf einzuschleusen."