Beckstein zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes:
"Bayerns Polizei achtet bei Verkehrskontrollen auf konkrete Verdachtsmomente für Cannabis-Missbrauch durch Fahrer"
"Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu Fragen des Cannabis-Missbrauchs im Straßenverkehr ist angesichts des erheblichen Anstiegs der von der Polizei aufgedeckten Fahrten unter Drogeneinfluss ein wichtiges Signal. Polizei und Führerscheinbehörden in Bayern werden die Entscheidung sorgfältig beachten. Lediglich für die Fälle, dass nur der Besitz von Haschisch ohne Bezug zu einer Verkehrsteilnahme festgestellt wird, schränkt das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeiten zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Aufgrund der speziellen Ausbildung für unsere Polizeibeamten werden unter Cannabis-Einfluss stehende Fahrer also auch künftig aus dem Verkehr gezogen. Sie sind eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.07.2002 ja ausdrücklich festgestellt, dass vorbereitende Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis, wie ein Drogen-Screening, weiterhin möglich sind, wenn konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Betroffene der Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermögen oder zu trennen bereit sind. Außerdem muss derjenige Führerscheinbesitzer, dem in anderem Zusammenhang bereits der regelmäßige Konsum von Cannabis nachgewiesen ist und trotzdem Fahrzeuge führt, mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Wer andere Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, wie z.B. Heroin konsumiert, ist aber in jedem Fall ungeeignet, so dass die Fahrerlaubnis ohne weiteres zu entziehen ist", erläutert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die künftige Praxis von bayerischer Polizei und Führerscheinbehörden aufgrund dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Bereits seit 1995 werden die Beamten der bayerischen Polizei besonders darin geschult, darauf zu achten, ob Kfz-Fahrer selbst unter Drogeneinfluss stehen oder es Spuren gibt, die auf den Konsum von illegalen Drogen durch den Fahrer hinweisen. Allein im Jahr 2001 wurden in Bayern 6.180 Autofahrer unter Drogeneinfluss registriert; das waren 100 % mehr als im Vorjahr. Die Beamten ermitteln auch mittel Urin- oder Speichelproben, ob ein Fahrzeugführer unter Drogen steht. Beckstein: "Das Risiko bei einer solchen Rauschfahrt entdeckt zu werden, ist damit deutlich gestiegen. Dies ist aber angesichts der bitteren Unfallbilanz dringend nötig, und werden weiter verstärkt". Im Jahr 2000 wurden in Bayern 394 Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss registriert. Dabei wurden 315 Menschen verletzt und 12 getötet; 2001 erkannte die Polizei bereits 501 Unfälle als Drogenunfälle, bei denen es 17 Getötete und 206 Verletzte gab. Die Zentrale Bußgeldstelle hat im Jahr 2001 insgesamt 1.783 Bußgeldbescheide wegen Drogenfahrten erlassen, also drastisch mehr als im gesamten Jahr 2000, wo es 312 waren.
Beckstein warnt in diesem Zusammenhang erneut davor, sich überhaupt auf Cannabis einzulassen und weist auch auf die rechtlichen Folgen hin: "Wer mit Cannabis angetroffen wird, muss zunächst mit einer Hausdurchsuchung rechnen, durch die gerade bei jugendlichen Konsumenten häufig erstmals die Eltern mit der Problematik konfrontiert werden. Daneben ist mit einem Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie bei entsprechenden konkreten Anhaltspunkten mit einer Überprüfung der Fahreignung zu rechnen. Ich appelliere an die GRÜNEN, die unverantwortliche Kampagne "durch Deutschland muss ein Joint gehen" umgehend abzubrechen", so Beckstein.