Terrorismusbekämpfung: Unions-Innenminister fordern neues Sicherheitspaket

Terrorismusbekämpfung: Unions-Innenminister fordern neues Sicherheitspaket
Die Unions-Innenminister und die Bundestagsfraktion fordern ein "Sicherheitspaket III", um internationalen Terror in Deutschland besser bekämpfen zu können. Die bisherigen Gesetzesänderungen gewährleisten den Schutz der Inneren Sicherheit nur unvollkommen, da sie zu viele Verfahrenserschwernisse und Hürden beinhalten. Bei ihrem Treffen am 17. Juli 2002 in Berlin beschlossen die Innenminister und -senatoren der unionsregierten Länder nach der Bundestagswahl unverzüglich einen Entwurf des Sicherheitspakets III einzubringen, der die bestehenden Sicherheitslücken in den Antiterrorgesetzen der Bundesregierung beseitigt. Darüber hinaus verdeutlichten die Innenminister ihre Ablehnung des neuen Zuwanderungsgesetzes: "Die Bundesregierung versucht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, das Zuwanderungsgesetz diene trotz 4 Millionen Arbeitslosen dem deutschen Interesse. Die über 200.000 Euro teure Anzeigenkampagne verschleiert aber den wahren Inhalt und führt die Bevölkerung in die Irre." Zugleich kündigten sie ein schärferes Vorgehen gegen Sexualverbrecher an. Das im Bundesrat soeben verabschiedete Gesetz über die Sicherungsverwahrung gefährlicher Sexualverbrecher ist lückenhaft, weil es bereits verurteilte Straftäter, deren Gefährlichkeit erst in der Haft zu Tage tritt, nicht erfasst. Sie müssen nach der neuen Rechtslage auch dann nach Verbüßung ihrer Strafe entlassen werden, wenn schwerste Straftaten voraussehbar sind.

1. Nachbesserung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes:

Hierbei soll vorrangig das Ausländergesetz geändert werden. Ausländer müssen regelmäßig schon dann ausgewiesen werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine terroristische Organisation unterstützen. Außerdem sollen erkennungsdienstliche Maßnahmen regelmäßig auch dann durchgeführt werden, wenn für Kurzaufenthalte Visa erteilt werden. Das gilt vor allem bei Ausländern aus solchen Staaten, die die Rückführung ihrer Staatsbürger behindern sowie grundsätzlich bei den sogenannten Problemstaaten. Schließlich soll die Regelanfrage bei Polizei und Verfassungsschutz schon dann erfolgen, wenn es um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung geht. Die Unions-Innenminister fordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ausländische Straftäter auszuweisen und abzuschieben.

* Im Zusammenhang etwa mit der Rasterfahndung hat sich gezeigt, dass das Ausländerzentralregister zu wenig Anhaltspunkte hat, um kurzfristig bestimmte Personengruppen ins Auge fassen zu können. So kann derzeit die Religionszugehörigkeit nur auf freiwilliger Basis gespeichert werden. In Zukunft sollen auch Daten zur Religionsangehörigkeit, der ethnischen Zugehörigkeit, der Voraufenthalte in anderen Staaten und persönliche Angaben im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befragungen speicherbar sein.

* Auch das Vereinsgesetz soll geändert werden, um jene Ausländervereine verbieten zu können, die unterhalb der Schwelle der aggressiv-kämpferischen Betätigung operieren. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge soll verpflichtet werden, auch den Verfassungsschutzbehörden der Länder unmittelbar Auskünfte zu erteilen. Nur so kann verhindert werden, dass Asylbewerber mit extremem Gewaltpotential übers Land verteilt werden - z. T. in die Nähe gefährdeter Objekte, ohne dass die regionalen Sicherheitsbehörden davon Bescheid wissen.

2. Das neue Zuwanderungsgesetz lehnen die Innenminister und -senatoren der
Union aus folgenden Gründen ab:

* Das Zuwanderungsgesetz will Staat und Gesellschaft grundlegend verändern und vollzieht als Kernstück des "rot-grünen Projekts" die Umwandlung Deutschlands in ein multikulturelles Einwanderungsland.

* Das Zuwanderungsgesetz will den demographisch bedingten Bevölkerungsrückgang durch Zuwanderung aus Ländern außerhalb der EU kompensieren. Dieser Ansatz ist in Europa beispiellos und wird von führenden Bevölkerungswissenschaftlern als vollkommen unrealistisch und gefährlich abgelehnt. Eine Ausweitung der Zuwanderung birgt gesellschaftspolitisch und kulturell erhebliche Risiken, zumal bereits heute der Ausländeranteil in den großen Städten und Ballungsräumen vor allem im Westen Deutschlands außerordentlich hoch ist. Alle Bemühungen um Integration werden aber hinfällig, wenn die einheimische Bevölkerung in bestimmten Regionen und Altersgruppen in die Minderheit gerät.

* Das Zuwanderungsgesetz verbessert die Integration nicht grundlegend. Nur neu kommende Ausländer haben einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Bereits hier lebende Ausländer, die schon eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zu dem belastet das Gesetz die Länder und Kommunen, die ohnehin außerhalb der Kurse Integrationslasten in erheblichem Umfang tragen müssen. Die Union hatte dagegen in der parlamentarischen Beratung gefordert, dass die Kosten für die Integrationskurse insgesamt vom Bund zu übernehmen und sowohl die Ausländer als auch die jeweiligen Arbeitgeber zu beteiligen sind. Diese Forderungen bleiben aber in weiten Teilen unberücksichtigt.

* Dies widerspricht allen bisherigen Aussagen zur vorrangigen Förderung der Integration der bereits hier lebenden Ausländer.

* Entgegen den Behauptungen von Rot-Grün weitet das Zuwanderungsgesetz die Zuwanderung gegenüber dem derzeitigen Zustand massiv aus. Dass dies beabsichtigt ist, macht die Begründung des Gesetzes deutlich: "Zu den öffentlichen Interessen gehören im Gegensatz zum geltenden Ausländergesetz nicht länger eine übergeordnete ausländerpolitische einseitige Grundentscheidung der Zuwanderungsbegrenzung oder der Anwerbestopp".

* Trotz ca. 4 Mio. Arbeitslosen, darunter viele hier lebende Ausländer, wird der Anwerbestopp für Drittausländer aufgehoben und der Arbeitsmarkt grundsätzlich ohne Einschränkung auf bestimmte Qualifikationen oder Mangelberufe geöffnet. Während das bisherige Recht in der Regel eine Bedarfsprüfung zwingend im Einzelfall vorschreibt, um den Vorrang einheimischer Arbeitskräfte zu sichern, soll nun auch eine pauschale Prüfung aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses des örtlichen Arbeitsamtes vorgesehen werden. Dies bedeutet, dass Entscheidungen nun unter örtlichen Gesichtspunkten und nach Einschätzung örtlicher Unternehmen getroffen werden; die gesamte Arbeitsmarktsituation in Deutschland und die Integrationsfähigkeit treten in den Hintergrund. Damit wird ein wirkungsvolles Steuerungselement zugunsten einheimischer Arbeitnehmer aufgegeben.

* Das "Auswahlverfahren" soll Zuwanderung allein aus demographischen Gründen ohne Bedarfsprüfung und ohne Arbeitsplatzangebot ermöglichen. Diese Regelung ist noch großzügiger als die klassischer Einwanderungsländer, zumal nicht einmal Sprachkenntnisse verlangt werden.

* Der Familiennachzug wird erweitert. So erlaubt beispielsweise die großzügige Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen an Personen, bei denen rechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen und die bisher nur Anspruch auf eine Duldung hatten, nun auch den Nachzug von Ehegatten und Kindern.

* Das Gesetz sieht keine einschneidenden Maßnahmen zur Verringerung von Zuwanderungsanreizen für Asylbewerber vor. Im Gegenteil enthält es weitere Anreize für ungesteuerte Zuwanderung, z. B. durch Aufwertung des Status von Ausländern, die nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen. Damit wird ein konsequenter Vollzug des Ausländer- und Asylrechts in Frage gestellt. Das wird sich in den Herkunftsländern rasch herumsprechen.

Für die Union muss sich die Zuwanderungspolitik demgegenüber an folgenden Leitlinien orientieren:

* Deutschland ist kein klassisches Einwanderungsland und kann es aufgrund seiner historischen, geographischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten auch nicht werden. Dies ist auch die Haltung der überwältigende Mehrheit unserer Bürger.

* Die nach wie vor zu hohe Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten muss wirklich begrenzt werden.

* Erst die Reduzierung des ungesteuerten Zuzugs vor allem unter Missbrauch des Asylrechts schafft Spielräume für die Aufnahme von Ausländern, die im Interesse von Staat und Gesellschaft liegt (Umsteuerung).

* Maßstab für Zuwanderung ist die Integrationsfähigkeit von Staat und Gesellschaft. Die Stabilität unserer Sozialordnung und die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft müssen bewahrt werden.

* Vorrang vor weiterer Zuwanderung hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Integration der bereits hier lebenden Ausländer. Wer in Deutschland leben will, muss unsere Werteordnung mit ihren Wurzeln in Christentum, Humanismus und Aufklärung akzeptieren.

3. Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Die Innenminister und –senatoren fordern, im Interesse eines effektiven Schutzes der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern endlich die Ankündigung Gerhard Schröders "Wegsperren – und zwar für immer" in die Tat umzusetzen. Die derzeitige Rechtslage hat sich vor allem für schuldfähige Täter, deren Gefährlichkeit erst im Strafvollzug zu Tage tritt, als unzureichend erwiesen. Die Strafgerichte können eine – unter Umständen lebenslange – Unterbringung gefährlicher Mehrfachtäter, die einen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten haben, nur anordnen, wenn die Wahrscheinlichkeit für die Rückfälligkeit des Verurteilten bereits im Prozess festgestellt werden kann. Tritt die Gefährlichkeit des Verurteilten jedoch erst im Laufe des Strafvollzugs zu Tage, besteht keine Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Im übrigen werden Altfälle, das heißt bereits verurteilte Straftäter, die derzeit in den Justizvollzugsanstalten einsitzen und deren Gefährlichkeit sich erst während des Strafvollzugs herausstellt, nicht erfasst.

4. Kindesmissbrauch

Außerdem forderten die Innenminister- und -senatoren, den Kindesmissbrauch nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen einzustufen. Dies hätte auch zur Folge, dass bereits die Verabredung zum Kindesmissbrauch strafbar ist. Zudem soll die Telefonüberwachung auch beim Verdacht des Kindesmissbrauchs ermöglicht werden. Abschließend verständigten sich die Innenminister- und -senatoren darauf, die Befugnis zur DNA-Analyse auch auf aggressiven Voyeurismus und Exhibitionismus ausdehnen.


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