Beckstein bedauert: "Posthume Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Ludwig Erhard nicht möglich"

Beckstein bedauert: "Posthume Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Ludwig Erhard nicht möglich"
"Die Ehrenbürgerwürde ist eine höchstpersönliche Ehrung, die nach einhelliger Auffassung nur zu Lebzeiten mit Einverständnis der betreffenden Person verliehen werden kann. Auch wenn ich den Wunsch der Stadt Fürth unterstütze, Ludwig Erhard nachträglich angemessen zu würdigen, gibt es hier rechtlich keinen Weg zur Ehrenbürgerwürde", bedauert Innenminister Dr. Günther Beckstein. Er weist aber darauf hin, dass die Ehrenbürgerschaft nicht die einzige Möglichkeit einer Stadt darstellt, verdiente Mitbürger zu ehren. Posthum käme - soweit noch nicht erfolgt - auch etwa die Benennung einer Straße oder öffentlicher Gebäude in Betracht.
Beckstein betonte, dass sich die Situation nicht mit der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Marlene Dietrich in Berlin vergleichen lässt. Ausnahmsweise war dort eine posthume Verleihung vertretbar, nachdem der Berliner Senat bereits 1989 beabsichtigt hatte, Marlene Dietrich die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Marlene Dietrich, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr reisefähig war, erklärte sich damit einverstanden. Der spätere posthume "Verleihungsakt" hat dann nur das vollzogen, was bereits zu Lebzeiten mit Einverständnis der betreffenden Person beschlossen war. Die Stadt Fürth hat demgegenüber die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Ludwig Erhard in den Jahren 1967 und 1977 ausdrücklich abgelehnt. Nunmehr sollen laut Erklärung des Oberbürgermeisters der Stadt Fürth Zeitzeugen gesucht werden, die bestätigen sollen, dass Erhard mit einer Ehrenbürgerschaft einverstanden gewesen wäre. Mangels eines zu Lebzeiten Erhards gefassten positiven Beschlusses des Stadtrates ist aber selbst dann keine zum Fall Dietrich vergleichbare Ehrung möglich. Das Einverständnis des Geehrten ist nur dann bedeutsam, wenn ihm ein positives Votum der Stadt auf Verleihung der Ehrenbürgerwürde vorausgeht.

Im Übrigen ließe eine posthume Ehrung Erhards auch weitere Bezugsfälle befürchten. Andere Gemeinden würden unter Hinweis darauf Kunst- und Geistesgrößen selbst früherer Jahrhunderte zu Ehrenbürgern machen wollen. Dies hätte dann unter Umständen eine "inflationäre" Verleihung der Ehrenbürgerwürde zur Folge. Umgekehrt könnten aber auch Diskussionen darüber entstehen, ob eine zu Lebzeiten verliehene Ehrenbürgerwürde nach dem Tod wieder aberkennt werden kann, wenn sich der Verstorbene aufgrund nachträglicher Erkenntnisse als unwürdig erwiesen haben sollte. Dies sieht jedoch die Rechtsordnung nicht vor. Die Ehrenbürgerwürde kann nur zu Lebzeiten widerrufen werden und erlischt als höchstpersönliches Recht mit dem Tod.


Zufallsangebote - Gesuche Anzeigen

Eigene Anzeige Verkauf/Gesuch - OHNE Anmeldung KOSTENLOS Eintragen !

Anbieter von gebrauchte Baumaschinen und neue Bagger, Raupen usw.


HerstellerBezeichnung
Säge zu verkaufen in Mühldorf an der InnFestpreis | TischkreissägenAngebot
Stahlträger HEB 180trüger | stahlAngebot
Schnell Baustahl Biege und Scherestahl | baumaschineAngebot
Schöne Armaturen für Bad und Co.Armaturen | verzinkt | SerieAngebot
Nagelbinder Dachbinder für HalleNagelbinder | dachfensterAngebot
Leica DISTO D3LaserdistanzmessgerätAngebot
H-Baustahlträgerbaustahl | trägerAngebot
STAR 562 NeuMeißelAngebot
Suche einen gebrauchten Holzgreifer Greifer 105 cmRotator | holzgreiferGesuch
Mobiles Sandstrahlgerät SB10Sandstrahlgerät | rostAngebot
//