München kann selbst regeln, wann Gaststätten schließen müssen
Beckstein: Landtags-SPD kann Ude Dampf machen
Der Sorge der Landtags SPD um Münchens Nachtschwärmer könnte OB Ude selbst und schnell abhelfen. Die Stadt hat es nämlich nach schon jetzt geltender Rechtslage in der Hand, durch eine städtische Verordnung dem öffentlichen Bedürfnis oder den besonderen Verhältnissen entsprechend die Sperrzeit zu verkürzen und damit auf Wünsche nach längeren Öffnungszeiten flexibel zu reagieren. Zusätzlich kann die Stadt die Gebühren für Ausnahmen im Einzelfall extrem niedrig halten. Das Kostenrecht sieht als niedrigste Gebühr zum Beispiel je Monat 17,50 Euro vor. Das belastet Gewerbetreibende kaum. Wenn verschiedentlich behauptet wird, ich hätte mich gegen eine Sperrstundenliberalisierung ausgesprochen, ist dies schlichtweg nicht richtig", stellt Innenminister Dr. Günther Beckstein klar.
Das Staatsministerium des Innern wird nach Einholung von Erfahrungsberichten aus den anderen Ländern dem Bayerischen Landtag auftragsgemäß berichten, wie die Sperrzeiten in Bayern künftig geregelt sein müssen, um einerseits zeitgerecht zu sein und andererseits den Interessen aller Beteiligten - Gastwirte wie Anwohner - zu entsprechen, ohne gleichzeitig den sicherheitsrechtlichen Aspekt der Sperrzeiten zu vernachlässigen. "Ungeachtet dieser rechtspolitischen Überlegungen wäre es aber im Sinne einer bürgernahen Verwaltung schon jetzt zu begrüßen, wenn die Stadt München die nunmehr beabsichtigte Verordnung zur Liberalisierung erlässt und - wo immer dies möglich ist - Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall großzügig und kostengünstig gewährt", so Beckstein.