Freigabe von Standstreifen auf Autobahnen senkt Staurisiko

Freigabe von Standstreifen auf Autobahnen senkt Staurisiko
Beckstein: Nach positiven Erfahrungen auf A 99 weitere Freigaben
"Auf dem Autobahnring München führten die hohen Verkehrsbelastungen immer häufiger zu Stauungen bereits während des normalen Berufsverkehrs, besonders im rund 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen den Autobahnkreuzen München-Nord und München-Ost. Deshalb wurden dort bereits im vergangenen Jahr in beiden Fahrtrichtungen die baulichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um in Verkehrsspitzenzeiten die Standstreifen als vierter Fahrstreifen frei zu schalten. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit je Richtungsfahrbahn um bis zu 30 Prozent erhöht und damit das Staurisiko gesenkt. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden zurzeit auf weiteren hochbelasteten Autobahnabschnitten der A 3, A 6 und A 9 die Möglichkeiten für Standstreifenfreigaben untersucht oder dazu bereits die Pläne erstellt", gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. Auf bayerische Initiative hin wurde die Rechtsgrundlage für die auf Verkehrsspitzenzeiten beschränkte Standstreifenfreigabe auf Autobahnen geschaffen, die im Januar 2002 mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten ist.
Nach den Worten Becksteins soll an der A 9 zwischen den Anschlussstellen Eching und Garching-Süd in Fahrtrichtung München bis zur Fertigstellung des Terminals 2 des Flughafens München die Freischaltung des Standstreifens möglich sein. In den Anschlussbereichen nördlich und südlich davon ist bereits ein vierter Fahrstreifen vorhanden. Für die Freigabe von Standstreifen auf der A 3 Frankfurt - Nürnberg in den Teilabschnitten "AS Würzburg/Kist - AS Würzburg-Heidingsfeld" und "AS Würzburg-Randersacker - AS Rottendorf" (Maintalaufstieg)in Fahrtrichtung Nürnberg werden zur Zeit die Pläne erstellt; für einen etwa ein Kilometer langen Teilabschnitt ab der AS Randersacker Richtung Nürnberg ist die Standstreifenfreigabe seit 2001 in Betrieb. Für die A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Weinsberg (Baden-Württemberg) und Nürnberg-Ost wird derzeit geprüft, ob, wie und in welchen Abschnitten der A 6 durch Umnutzung der Standstreifen die Verkehrsqualität erhöht werden kann. Ebenso wird zurzeit die Möglichkeit einer Standstreifenfreigabe auf der A 73 Nürnberg - Bamberg im Bereich Erlangen untersucht.

Wie Beckstein hervorhob, ist die Freigabe von Standstreifen jedoch kein Allheilmittel gegen überlastete Autobahnen. Standstreifen der Autobahnen sind für einen verkehrssicheren und störungsfreien Betrieb unverzichtbar. Sie dienen im Regelfall dem kurzzeitigen sicheren Abstellen liegengebliebener Fahrzeuge außerhalb der Fahrbahnen, der Streckenkontrolle, den Unterhaltungsarbeiten sowie dem Befahren durch Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Notfall- und Pannenhilfe. "Lediglich bei ausgeprägten Verkehrsspitzen, die bei Normalbetrieb zu erheblichen Staus und damit zu vermehrten Auffahrunfällen führen würden, halten wir daher eine Freigabe des Standstreifens für gerechtfertigt. Sie sind grundsätzlich auch nur eine Zwischenlösung, bis entsprechend leistungsfähige Ausbauten der Autobahnen mit zusätzlichen Fahrstreifen finanziert werden können", so Beckstein. Auch müssen die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine Standstreifenfreigabe gegeben sein. Als Beispiele dazu nannte Beckstein einen auch für den Schwerverkehr tragfähigen Unterbau der Standstreifen, zusätzliche Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren im Bereich von Anschlussstellen und die Einrichtung von Nothaltebuchten. Zudem muss bei Standstreifenfreigaben die flexibel steuerbare Verkehrswegweisung über den Fahrbahnen erfolgen. Auch müssen die maßgeblichen Autobahnabschnitte mit Überwachungssystemen (z. B. Videokameras) ausgestattet sein, damit vor der Standstreifenfreigabe geprüft werden kann, ob diese wirklich frei befahrbar sind.


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