Beckstein: "Freigabe von Standstreifen kein Allheilmittel gegen überlastete Autobahnen - Flexible Verkehrsregelung kann Ausbau n

Beckstein: "Freigabe von Standstreifen kein Allheilmittel gegen überlastete Autobahnen - Flexible Verkehrsregelung kann Ausbau nicht ersetzen"
Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein teilt voll die Auffassung des Automobilclub von Deutschland (AvD), dass die vorübergehende Freigabe von Standstreifen keineswegs ein Allheilmittel gegen überlastete Autobahnen sein kann: "Die zeitweise Freigabe von Standstreifen kann nur eine Notmaßnahme bis zum bedarfsgerechten Ausbau sein. In jedem Fall muss durch geeignete Begleitmaßnahmen die ausreichende Verkehrssicherheit gewährleistet bleiben. Jede Freigabe hat nur vorübergehenden Charakter, weshalb auf eine Ummarkierung des Standstreifens in einen Fahrstreifen verzichtet wird und sie stets mit Wechselverkehrszeichen zu erfolgen hat. Außerdem darf die zeitweise Freigabe von Standstreifen nur für die Tageszeiten angeordnet werden, zu denen aufgrund der Verkehrsbelastung eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs zu erwarten ist. Um die Sicherheit des Verkehrs gewährleisten zu können, muss schließlich vor jeder Freigabe mittels Videoüberwachung geprüft werden, ob der Standstreifen frei von Hindernissen ist. Während der Dauer der Freigabe muss diese Prüfung regelmäßig wiederholt werden. Zudem ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Regel auf Landstraßenniveau anzuordnen. Zusätzlich wird bei starkem Lkw-Verkehr ein Überholverbot für Lkw angeordnet."
Auf dem rund 14 Kilometer langen Abschnitt des Münchner Autobahnrings zwischen den Autobahnkreuzen München-Nord und München-Ost wurden bereits im vergangenen Jahr in beiden Fahrtrichtungen die baulichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um in Verkehrsspitzenzeiten die Standstreifen als jeweils vierte Fahrstreifen frei zu schalten. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit je Richtungsfahrbahn um bis zu 30 Prozent erhöht und damit das Staurisiko gesenkt. Auf der A 9 zwischen den Anschlussstellen Eching und Garching-Süd in Fahrtrichtung München bis zur Fertigstellung des Terminals 2 des Flughafens München die Freischaltung des Standstreifens möglich sein. In den Anschlussbereichen nördlich und südlich davon ist bereits ein vierter Fahrstreifen vorhanden. Für die Freigabe von Standstreifen auf der A 3 Frankfurt - Nürnberg in den Teilabschnitten "AS Würzburg/Kist - AS Würzburg-Heidingsfeld" und "AS Würzburg-Randersacker - AS Rottendorf" (Maintalaufstieg) in Fahrtrichtung Nürnberg werden zurzeit die Pläne erstellt; für einen etwa ein Kilometer langen Teilabschnitt ab der AS Randersacker Richtung Nürnberg ist die Standstreifenfreigabe seit 2001 in Betrieb. Für die A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Weinsberg (Baden-Württemberg) und Nürnberg-Ost wird derzeit geprüft, ob, wie und in welchen Abschnitten der A 6 durch Umnutzung der Standstreifen die Verkehrsqualität erhöht werden kann. Ebenso wird zurzeit die Möglichkeit einer Standstreifenfreigabe auf der A 73 Nürnberg - Bamberg im Bereich Erlangen untersucht.


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