A 94 in Simbach: Sogenannte Bahntrasse zugunsten des Lärmschutzes und der Einbindung in die Landschaft erheblich verbessert
Auf Einladung von Innenstaatssekretär Hermann Regensburger fand am Mittwoch, dem 31. Juli 2002, im Rathaus von Simbach a. Inn im Anschluss an eine Ortsbesichtigung ein Spitzengespräch zur Planung der A 94 im Stadtbereich von Simbach a. Inn statt. Mit dabei waren Staatskanzleichef Erwin Huber, Simbachs Bürgermeister Richard Findl, Landrätin Bruni Mayer, Bundestagsabgeordneter Max Straubinger, Landtagsabgeordneter Dr. Herbert Kempfler, Ministerialdirigent Eckart Will vom Bundesverkehrsministerium, Ministerialdirigent Josef Poxleitner von der Obersten Baubehörde und Präsident Günter Woltereck von der Autobahndirektion Südbayern. Dabei stellte die Oberste Baubehörde, unterstützt durch die Autobahndirektion Südbayern, eine überarbeitete Planung der Bahntrasse vor, die den vorgebrachten Belangen der Stadt Simbach in hohem Maße entgegen kommt und besonders südlich von Erlach zu wesentlichen Verbesserungen führt. Huber und Regensburger begrüßten die vorgenommenen Planänderungen, die insbesondere auf eine Verbesserung des Lärmschutzes der an die A 94 angrenzenden Wohnbebauung und der Einbindung der Trasse in die Landschaft südlich Erlach abzielen.
Die nunmehr vorliegende Planung sieht eine auch vom Bund als möglich angesehene Verlängerung des bisher geplanten Tunnels in Richtung Passau um etwa 100 m vor sowie zusätzlich einen rd. 250 m langen Tunnel beim Durchstich der Erlacher Hangkante, um den Eingriff in diesen landschaftsprägenden Geländesprung zu minimieren. Die Gesamtlänge der Tunnelstrecken summiert sich damit auf 1.650 m. Dadurch kann insbesondere die Höhenlage der Trasse im Bereich des Erholungsgebietes südlich von Erlach besser an das vorhandene Geländeniveau angepasst und das Wasserschutzgebiet der Stadt Simbach bestmöglichst geschützt werden. Die Trasse der A 94 wird durch die Schüttung seitlicher Erdwälle nicht mehr einsehbar und sämtliche Lärmgrenzwerte für Wohngebiete können eingehalten werden. Die abschließende Zustimmung des Bundes zur geänderten Planung kann erst nach Vorliegen der entsprechenden Detailplanung mit detaillierter Kostenermittlung erfolgen, ebenso bleiben alle rechtlichen Fragen und der genaue Umfang der Schutzmaßnahmen, insbesondere zu Lärm, Abgasen und im Bereich des Wasserschutzgebietes, dem noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Alle Gesprächsteilnehmer gehen davon aus, dass die A 94 im Raum Simbach a. Inn auch im neuen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen, der derzeit vom Bund aufgestellt wird, als Vordringlicher Bedarf eingestuft wird und die Planung dann fortgesetzt werden kann. Die Schwerpunkte der weiterführenden Planungen der A 94 zwischen Simbach und der A 3 bilden zunächst die Ortsumgehungen von Tutting und Malching sowie der Abschnitt von Pocking bis zur Autobahn A 3 Regensburg Passau. Damit steht auch für die weiterführenden Verfahren in Simbach genügend Zeit zur Verfügung, um die Ausgestaltung der Planung im Detail ausführlich mit der Stadt zu erörtern und abzustimmen. Basis der weiteren Erörterungen wird die heute vorgestellte generelle Lösung sein.
Vorbereitet wurde das heutige Gespräch bereits in einem Treffen am 20. Dezember 2001 in der Staatskanzlei in München in gleicher Runde, mit Ausnahme des Vertreters des Bundes. Damals war man sich einig, dass ein weiteres Treffen unter Beteiligung des Bundesverkehrsministeriums, bei dem die letztliche Entscheidung über die Planung und deren Kosten liegt, Mitte des Jahres 2002 mit einer Ortsbesichtigung stattfinden soll. Bis dahin sollten die Vorschläge zur Trassenführung einer ernsthaften und fachlich fundierten Prüfung unterzogen werden.