Beckstein bei Soldatenempfang in Würzburg:

Beckstein bei Soldatenempfang in Würzburg:
"Kooperation in der Abwehr gemeinsamer terroristischer Gefahren"
"Wenn wir der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus Einhalt gebieten wollen, ist der Bündniseinsatz von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auch in Afghanistan eine notwendige Pflicht. Nur durch das konsequente Vorgehen unserer amerikanischen Freunde und der Einsatz der US-Armee konnte das Netzwerk des Terrors in Afghanistan zerstört werden. Damit ist auch die Bedrohung unseres Landes geringer geworden. Gleichwohl müssen noch zahlreiche Anstrengungen im gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Terrorismus unternommen werden", sagte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich des traditionellen Empfangs für Angehörige der Bundeswehr und der US-Streitkräfte am 31. Juli 2002 auf der Festung Marienberg in Würzburg.

Wesentliche und originäre Aufgabe der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung. Hinzu treten die neuen Aufgaben der Friedenssicherung außerhalb des Bündnisgebietes. "Beides steht vor dem Hintergrund eines mit allen Mitteln und auf allen Ebenen zu bekämpfenden internationalen Terrorismus. Das bedingt eine gut ausgerüstete, gut ausgebildete, gut motivierte Streitkraft in ausreichender zahlenmäßiger Stärke. Die Einbettung der Bundeswehr in das Nordatlantische Bündnis bleibt dabei unverzichtbar. Nur mit unseren nordamerikanischen Freunden sind Frieden und Freiheit in Europa garantiert", so Beckstein.

Ein weiterer bedeutender Schritt zur Kooperation in der Abwehr "gemeinsamer Gefahren" ist mit der so genannten "Erklärung von Rom" am 28. Mai 2002 erfolgt. Damit begann zwischen der NATO und Russland eine neue Ära der Zusammenarbeit. Im "neuen" NATO- Russland-Rat ist Russland nun als gleichberechtigter Partner neben den 19 NATO-Staaten vertreten. Die NATO-Partner und Russland werden fortan gemeinsam über Fragen der Terrorismusbekämpfung, des Zivilschutzes oder über internationale Kriseneinsätze beraten.

Mit den furchtbaren Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 entstand aber auch eine neue Dimension der Bedrohung, die weitreichende und nachhaltige Konsequenzen mit sich bringt. "Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass die Bundeswehr durch eine Grundgesetzänderung bei terroristischen Bedrohungslagen zur Unterstützung im Innern eingesetzt werden kann, wenn

* die Mittel oder Kräfte von Polizei und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, nicht mehr ausreichen oder

* wenn allein die Bundeswehr über die zur Gefahrenabwehr erforderlichen besonderen Fähigkeiten oder Mittel verfügt, wie z.B. bei der biologisch-chemischen Gefahrenabwehr.

Diese Forderung ist Bestandteil eines weiteren Sicherheitspakets, das zur Bekämpfung der terroristischen Gefahren notwendig und auf Bundesebene auch unverzüglich umzusetzen ist. Zwar hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen beschlossen. Aber angesichts der terroristischen Bedrohung reichen diese nicht aus. Ich bedauere es sehr, dass ein gemeinsamer Vorstoß Bayerns und Sachsens im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat", sagte Beckstein.


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