Bayerische Videotheken alle drei Monate kontrolliert

Bayerische Videotheken alle drei Monate kontrolliert
Beckstein wirft Bund hartnäckige Untätigkeit bei Verbot schwer jugendgefährdender Videos und Killerspiele vor
"Vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2002 hat die Bayerische Polizei insgesamt rund 3.900 mal Videotheken kontrolliert und die Einhaltung der Vorschriften bezüglich jugendgefährdender, gewaltverherrlichender oder pornographischer Filme überprüft. Jede der über 600 in Bayern betriebenen Videotheken bekommt durchschnittlich alle drei Monate Besuch von der Bayerischen Polizei," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. Beckstein weiter: "Für Betreiber, die gegen gesetzliche Bestimmungen beim Verleih dieser Machwerke verstoßen, gibt es in Bayern kein Pardon: In 369 Fällen wurden aufgrund dieser Kontrollen Verfahren insbesondere wegen der Verbreitung gewaltverherrlichender oder pornographischer Filme oder sonstigen Verstößen gegen den Jugendschutz eingeleitet." Der Innenminister griff in diesem Zusammenhang die rot-grüne Bundesregierung scharf an: "Bereits Anfang 1999 hat der Bundesrat einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, die Vermietung dieser menschenverachtenden Produkte zu verbieten. Nach dem Erfurter Amoklauf habe ich die Bundesregierung dringend angemahnt, endlich den Beschluss des Bundesrates umzusetzen. Passiert ist bis heute immer noch nichts. Der Bund bleibt hartnäckig untätig"
Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Polizei neben der Kontrolle der klassischen Videotheken auch auf die Verbreitung jugendgefährdender oder gewaltverherrlichender Darstellungen im Internet reagiert hat. So wurde zum 1. Januar 2002 beim Bayerischen Landeskriminalamt das Spezialsachgebiet "Netzwerkfahndung" ins Leben gerufen, dessen Beamte auch ohne konkreten Anlass im Internet nach strafbaren Inhalten suchen und diese zur Anzeige bringen. Im Jahr 2000 wurden 6 von bundesweit 8 Urteilen (= 75%) wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Darstellungen von den bayerischen Gerichten ausgesprochen.


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