Innenministerium stimmt Zusammenlegung der Dachauer Nachwahlen mit der Bundestagswahl zu

Innenministerium stimmt Zusammenlegung der Dachauer Nachwahlen mit der Bundestagswahl zu
Das Innenministerium hat auf Antrag des Landratsamtes Dachau und der Regierung von Oberbayern zugestimmt, dass am 22. September 2002 zusammen mit der Bundestagswahl auch die wegen der Ungültigerklärung erforderlichen Nachwahlen in Dachau zum Stadtrat und Kreistag stattfinden können. Eine gegenseitige Beeinflussung der Bundestagswahl einerseits und der Kommunalwahl andererseits ist nicht zu befürchten. In dem Zustimmungsschreiben vom 7. August 2002 ist darauf hingewiesen , dass die für die Abwicklung verantwortlichen Behörden zwischen der Bundestagswahl und der Nachwahl in Dachau klar zu trennen haben.
Die Nachwahlen in Dachau wurden erforderlich, weil bei der Briefwahl für die Stadtrats- und Kreistagswahl erhebliche Manipulationen festgestellt worden sind. Soweit in Dachau auch die Oberbürgermeisterwahl für ungültig erklärt worden ist, kann aufgrund einer vom Oberbürgermeister der Stadt Dachau erhobenen Klage derzeit nicht abgesehen werden, ob die Ungültigerklärung Bestand haben wird und wann eine Nach- oder Neuwahl angeordnet werden kann.

Die für die förmliche Festsetzung des Wahltermines zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierung) haben sich im Einvernehmen mit den politischen Parteien und Wählergruppierungen vor Ort nahezu einhellig für die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl ausgesprochen. Dabei spielten vor allem die Gesichtspunkte einer schnellen Wiederholung der Wahl, eine erleichterte Wahlhelfergewinnung sowie eine erhebliche Kostenersparnis eine wesentliche Rolle. Das Innenministerium hat diesen Überlegungen Rechnung getragen und unter bestimmten Auflagen bezüglich der Gestaltung der Wahlunterlagen der Zusammenlegung zugestimmt. Gegen die gemeinsame Durchführung bestehen keine Bedenken.


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