Beckstein: "Däubler-Gmelin nahm Innere Sicherheit bisher zu leicht"
"Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hat jahrelang wesentliche, der Sicherheit der Bevölkerung dienende Gesetzesvorhaben verschleppt. Mit polemischen Angriffen gegen meine Politik des "Wehret den Anfängen" kann sie diese Versäumnisse nicht verschleiern", kommentierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Ausfälligkeiten von Däubler-Gmelins. "Freiheit und Sicherheit stehen in einem untrennbaren Zusammenhang; Freiheit ist ohne Sicherheit ist undenkbar. Wenn wir die Bevölkerung vor den Übergriffen Krimineller schützen, dient das dem Rechtsstaat wesentlich mehr, als die von der Bundesjustizministerin seit Jahren bevorzugte weiche und nachsichtige Linie gegenüber Rechtsbrechern."
Beckstein erinnert an Rot-Grüne Versäumnisse zu Lasten der Inneren Sicherheit in folgenden Bereichen:
* Statt die Aufklärung von Sexualstraftaten und anderen Verbrechen anhand von genetischen Spuren zu erleichtern kommt die zumindest erforderliche Ausweitung der DNA-Datei auf strafrechtlich weniger schwere Sexualstraftaten nicht voran.
* Statt besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen, legt die Bundesregierung eine krass unzureichende Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vor, die vor allem bereits verurteilte Sexualstraftäter nicht erfasst.
* Statt die Strafvorschrift der Sachbeschädigung so zu fassen, dass endlich das Graffiti - Unwesen effektiv bekämpft werden kann, lehnt das Rot-Grün seit Jahren ab.
* Statt dem Beschluss des Bundesrates vom Februar 2000 zum Verbot schwer jugendgefährdender Videos und Killerspiele umzusetzen, prüft die Bundesregierung dies seit Jahren ohne Ergebnis.
* Statt rechtliche Bremsschuhe bei der Kooperation der deutsch-österreichischen Sicherheitsbehörden zu beseitigen hat das Bundesjustizministerium jahrelang den deutsch-österreichischen Staatsvertrag zur grenzüberschreitenden Polizei- und Justizzusammenarbeit verzögert. Inzwischen lässt sich das selbst der Bundesinnenminister nicht mehr gefallen und treibt die Arbeit endlich voran.