Einbürgerung nur mit Deutschkenntnissen in Wort und Schrift
Beckstein fordert nach Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einheitliche Vorgaben zu Test Deutsch
Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, dass Ausländer nur dann eingebürgert werden dürfen, wenn sie Deutsch in Wort und Schrift vorweisen können, begrüßt Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein. Zugleich fordert er einheitliche und verbindlich geregelte bundesweite Vorgaben, wie die gesetzlich geforderten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache objektiv festzustellen sind.
Das Gericht hatte darauf abgestellt, dass jeder Einbürgerungsbewerber auch eine schriftliche Erklärung abgeben müsse, in der er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Ohne ausreichendes Lese- und Schreibvermögen könne diese Erklärung aber nicht abgegeben werden. Dazu Beckstein: "Ich erinnere mich noch gut, wie die SPD den von den Volkshochschulen in Bayern durchgeführten Test Deutsch diffamiert hat. Zum guten Ton der Grünen gehört es, diesen Test etwa als Abschreckung Einbürgerungswilliger zu bezeichnen. Dabei werden beim Test Deutsch in 45 Minuten nur Grundfähigkeiten getestet. Wie soll ein am deutschen Pass Interessierter, der nicht einmal die Hürde schafft, etwa binnen 15 Minuten sechs Sätze als Postkarte aus dem Urlaub zu schreiben, diese bedeutende schriftliche Erklärung bei der Einbürgerung abgeben können? Selbst funktionellen Analphabeten bauen wir mit einem extra auf sie abgestellten Test noch eine Brücke. Ich bin absolut überzeugt: Fehlende Deutschkenntnisse lassen sich durch einen starken Willen zum deutschen Pass nicht ersetzen. Sie sind vielmehr ein Beleg für fehlende Integration."
Bewerber um den deutschen Pass müssen in Bayern einen Deutschtest nach einheitlichen Kriterien machen, den es seit April 1999 gibt. Ein spezieller Test für funktionelle Analphabeten trägt seit April 2001 den Erschwernissen Rechnung, denen sich vor allem ältere Bewerber aus der ersten Zuwanderergeneration aus nichteuropäischen Ländern ausgesetzt sehen. Bis Mitte Juni 2002 haben in Bayern 10.977 Personen solche Tests durchlaufen; etwa ein Drittel davon hat nicht bestanden. Dennoch war für Bayern im Ländervergleich keine bemerkenswerte Änderung bei der Zahl der Einbürgerungen zu verzeichnen, obwohl diese vom Jahr 2000 auf 2001 in einzelnen Ländern um bis zu 32% rückläufig waren: Mit 19.992 Einbürgerungen erfolgten im Jahr 2001 in Bayern fast genau so viele wie die 20.610 im Vorjahr (- 3,3%); bundesweit war ein Rückgang von über 4% zu verzeichnen.