Beckstein: Bundesregierung missbraucht Steuergelder für Täuschungskampagne zum Zuwanderungsrecht

Beckstein: Bundesregierung missbraucht Steuergelder für Täuschungskampagne zum Zuwanderungsrecht
"Mit ihrem heutigen Werbebrief zum Zuwanderungsrecht greift die Bundesregierung erneut unzulässig noch kurz vor der Bundestagswahl in den Wahlkampf ein. Das tut sie mit Steuergeldern zu Lasten der Oppositionsparteien und mit der Maschinerie des Bundespresseamtes, das den millionenteuren Propagandabrief bundesweit Zeitungen beilegen ließ. Diese Reklame klärt nicht auf, sondern täuscht über die wahren Inhalte des neuen Rechts. Sie hat keinen akuten sachlichen Anlass, sondern nur den, dass Rot-Grün laut Umfragen die Mehrheit verloren zu gehen droht. Nachdem die Bundesregierung schon im Juni 2002 mit einer 220.000 Euro teuren ganzseitigen Anzeige in der überregionalen Presse für das Zuwanderungsgesetz geworben hat, ist nun das Maß des Hinnehmbaren weit überschritten," attackiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die fortgesetzte Reklamekampagne der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1977 solche werbende staatliche Öffentlichkeitsarbeit vor Wahlen verboten. Es stellte damals fest, dass aus der Verpflichtung der Bundesregierung, sich jeder parteiergreifenden Einwirkung auf die Wahl zu enthalten, in der "heißen Phase des Wahlkampfes" das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebenen Öffentlichkeitsarbeit folgt.

"Inhaltlich versucht die Bundesregierung mit den Werbebriefen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, das rot-grüne Zuwanderungsgesetz läge trotz 4 Millionen Arbeitslosen im deutschen Interesse. Zu diesem Zweck wird der wahre Inhalt verschleiert und die Bevölkerung irregeführt", belegt Beckstein anhand von 5 Punkten:

1. Die Bundesregierung behauptet: Vorrang für deutsche Arbeitnehmer: Ausländer dürfen hier arbeiten, wenn für ihren Arbeitsplatz keine inländischen Arbeitnehmer zu finden sind.

Richtig ist: Das Zuwanderungsgesetz hebt den Anwerbestopp auf und öffnet den Arbeitsmarkt auch für wenig oder nicht Qualifizierte. Die Zuwanderung im "Auswahlverfahren", dem Kernstück der Neuregelung, erlaubt die Zuwanderung einschließlich Familiennachzug ohne jede Bedarfsprüfung und sogar ohne Arbeitsplatzangebot. Diese Regelung ist noch großzügiger als in klassischen Einwanderungsländern. Das bisherige Recht erfordert in der Regel zwingend im Einzelfall die Prüfung, ob auf dem Arbeitsmarkt ein Bedarf besteht, um den Vorrang einheimischer Arbeitskräfte zu sichern. Das neue Gesetz sieht nun auch eine pauschale Prüfung auf Grund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses des örtlichen Arbeitsamtes vor, ob die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist. Damit stehen regionale Gesichtspunkte und die örtlichen Unternehmen im Vordergrund. Damit wird die bundesweite Arbeitsmarktsituation und die Integrationsfähigkeit insgesamt nicht mehr angemessen berücksichtigt.

2. Die Bundesregierung behauptet: Das Gesetz wird die Zahl der Zuwandererdeutlich verringern.

Richtig ist: Das Zuwanderungsgesetz verfolgt den Zweck, Zuwanderung über den derzeitigen Rahmen zu erweitern durch:

* Erweiterung der Arbeitsmigration durch großzügige Regelungen als Folge der generellen Aufhebung des Anwerbestopps für Drittausländer;

* Ausweitung des Familiennachzugs;

* weitere Anreize für Asylbewerber durch Aufwertung des Status bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung sowie durch eine weite Härtefallregelung, nach der in Zukunft auch rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Deutschland bleiben können;

* "Auswahlverfahren" für rein demographisch motivierte Zuwanderung, die im geltenden Recht keine Entsprechung findet.

Im langjährigen Durchschnitt haben wir in Deutschland eine Nettozuwanderung (Saldo der Zu- und Fortzüge) von 200.000 Ausländern. Durch die erweiterten Zuwanderungsmöglichkeiten des neuen Rechts dürften hierzu jährlich weitere 100.000 Personen kommen. Bei einer jährlichen Nettozuwanderung von 300.000 Ausländern würde sich bis 2050 ein bundesweiter Ausländeranteil von 18% bis 20% ergeben. Damit würde der Ausländeranteil in einer Reihe von Städten auf über 50% steigen. Zu erwarten ist dies z.B. für Frankfurt/Main, Hamburg und München. In vielen Großstädten wird schon ab 2010 der Anteil der Zugewanderten bei den unter 40-Jährigen bei 50% oder darüber liegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist ein noch höheren Anteil zu erwarten. Damit wären alle Bemühungen um Integration zum Scheitern verurteilt.

2. Die Bundesregierung behauptet eine bessere Integration: Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse werden zur Teilnahme an Sprachkursen und Einführungen in die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte verpflichtet.

Richtig ist: Integrationskurse gibt es nur für neu zuwandernde Ausländer, nicht aber für die schon hier lebenden. Bei Nichtteilnahme sieht das Gesetz keine wirkungsvollen Sanktionen vor. Für das Kernproblem der in Deutschland in Parallelgesellschaften lebenden Ausländer aus fremden Kulturkreisen, die nicht integriert sind, enthält das Gesetz nicht den geringsten Lösungsansatz.

3. Die Bundesregierung behauptet: Die Asylgründe werden nicht ausgeweitet.

Richtig ist: Der Asylmissbrauch wird nicht dadurch bekämpft, dass wirklich Asylberechtigte kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr erhalten. Die Aufgabe besteht darin, den Zustrom der Asylbewerber abzuwehren, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht berufen, weil sie bei uns ein besseres Leben erhoffen. Statt dessen eröffnet das neue Recht weitere Anreize zur ungesteuerten Zuwanderung in die Sozialsysteme:

* Die neue Härtefallregelung stellt den konsequenten Vollzug des Ausländer- und Asylrechts in Frage, denn nun können rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber selbst dann in Deutschland bleiben, wenn der letzte Richter Nein gesagt hat.

* Die Grünen haben die Aufwertung des Status von Ausländern durchgesetzt, die nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen, obwohl Bundesinnenminister Schily selbst immer betont hat, dass hier keine Schutzlücke besteht.

* Bisher hatten Personen, die aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden konnten, nur Anspruch auf eine Duldung. Das Zuwanderungsgesetz gibt ihnen eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen besseren Status, mit dem auch der Familiennachzug eröffnet wird.

2. Die Bundesregierung behauptet: Die Zuwanderung belastet die Sozialkassen nicht.

Richtig ist: Von Zuwanderung profitieren laut einer Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aufgrund des geltenden Sozialsystems in erster Linie die Zuwanderer, nicht der Staat: Nur bei einer langen Aufenthaltsdauer von über 25 Jahren ergibt sich ein Überschuss der geleisteten über die empfangenen Zahlungen. Damit genügt die durchschnittliche Lebensarbeitszeit von 25 Jahren in aller Regel nicht, um diese negative Bilanz zwischen den empfangenen und den geleisteten Zahlungen auszugleichen. Ein wesentlicher Grund für diese Umverteilung von Einheimischen zu Zugewanderten ist die bei Zuwanderern wesentlich höhere Bezugsquote bei der Arbeitslosenhilfe und der Unterschied bei der Sozialhilfequote. Diese Unterschiede beruhen auf gravierenden Bildungsunterschieden. So sind von 100 deutschen Arbeitslosen 32 ohne Berufsausbildung, von 100 Ausländern dagegen 77.


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