Beckstein begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs als wichtiges Signal zur Bekämpfung von Wirtschaftstraftaten und OK

Beckstein begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs als wichtiges Signal zur Bekämpfung von Wirtschaftstraftaten und OK
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Staat bei Straftaten Vermögenswerte in der Höhe abschöpfen darf, wie sie dem Täter durch die Straftat zugeflossen sind (Bruttoprinzip), ist ein wichtiger Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung. Sie bestätigt letztlich auch die in Bayern erfolgreich praktizierte Vermögensabschöpfung, mit der Bayerns Sicherheitsbehörden und Justiz den kriminellen Organisationen ihre finanzielle Existenzgrundlage entziehen. Damit ist es der Bayerischen Polizei zusammen mit der Justiz allein im Jahr 2001 gelungen, Vermögenswerte in Höhe von 82,2 Millionen Euro sicherzustellen", berichtet Innenminister Dr. Günther Beckstein am 22. August 2002.

"Persönliche Bereicherung ist häufig das zentrale Motiv für Straftaten. Gerade gewinnorientierte Straftaten sind , wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung, für Maßnahmen der Vermögensabschöpfung geeignet. Insbesondere Straftäter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) erzielen durch die von ihnen begangenen Straftaten kriminelle Gewinne in beträchtlicher Höhe. Die Bekämpfung der OK muss daher verstärkt darauf abzielen, die enormen Erlöse aus Straftaten abzuschöpfen. Ziel muss es sein, dem Täter nicht nur seinen Reingewinn, sondern den Gesamterlös aus der Tat ohne Abzug der von ihm investierten Finanzmittel wegzunehmen. Es ist unser erklärtes Ziel, den kriminellen Organisationen so ihre finanzielle Existenzgrundlage zu entziehen, da die ungeheuren Gewinne die eigentliche Triebfeder dieser gefährlichen Kriminalitätsform sind."

Mit dem Einsatz speziell ausgebildeter Finanzermittler konnte eine äußerst effektive zweite Ermittlungsdimension aufgebaut werden: Nach den bereits ausgezeichneten Ergebnissen der Vorjahre ist es der Polizei 2001 zusammen mit der Justiz gelungen, Vermögenswerte in noch größerem Umfang sicherzustellen. Die Summe von 82,2 Millionen Euro bedeutet gegenüber dem Jahr 2000 ein Plus von 53 %.

Neben der Abschöpfung der Taterlöse kommt jedoch auch einer wirksamen Prävention große Bedeutung zu. So sind gerade Straftaten, die den Wirtschaftsdelikten zugeordnet werden, im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr von 2866 auf 2988 Fälle (= 4,3 Prozent) gestiegen. Angesichts dieses Anstiegs und der Dimension der Wirtschaftskriminalität und des hierbei verursachten Schadens von annähernd 496 Mio. Euro im Jahr 2001 ist es notwendig, die Prävention zu intensivieren. Als einen Baustein im Maßnahmenkatalog der Polizei hat das Programm Polizeiliche Kriminalprävention vor kurzem ein Faltblatt unter dem Titel "Schutz vor Geldanlage-Betrug - So bleiben Ihre Werte mehr wert !" herausgegeben. Das neue Faltblatt informiert über zweifelhafte Investments und gibt wichtige Verhaltensempfehlungen zur wirksamen Verhütung von Geldanlage-Betrug. Es ist bei allen Polizeidienststellen kostenlos erhältlich. Informationen sind auch im Internet unter http://www.polizei.propk.de abrufbar.


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