Becksteins 7 Punkte für weniger Zuwanderung und mehr Integration
"Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz liegt angesichts von über 4 Millionen Arbeitslosen nicht im deutschen Interesse. Statt die Zuwanderung zu verringern und vorrangig auf die Anwerbung Höchstqualifizierter auszurichten, weitet das neue Gesetz sie sogar aus. Insgesamt ist ab 2004 mit einer Steigerung des langjährigen Zuwanderungssaldos von 100.000 bis zu 200.000 Personen pro Jahr zusätzlich zu rechnen. Das neue Gesetz leistet auch zu wenig für die Integration. Wegen dieser Defizite, über die die Bundesregierung die Bürger täuscht, wollen wir nach dem 22. September das Inkrafttreten des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes verhindern. Bei einem Wahlsieg der Union werden wir schnellstens ein Gesetz vorlegen, das die Zuwanderung wirklich steuert und begrenzt sowie die Integration tatsächlich fördert. Dabei lasse ich mich von sieben Eckpunkten leiten. Sie sehen unter anderem vor die Beibehaltung des Anwerbestopps, wesentliche Erleichterungen für Höchstqualifizierte, den Grundsatz "Fördern und Fordern bei der Integration", ein gestuftes System von Aufenthaltstiteln sowie die konsequente Rückführung nicht Bleibeberechtigter oder von voraussichtlich hier sich nur zeitlich begrenzt aufhaltenden Ausländern, die Sozialhilfe beziehen," kündigte Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein am 26.08.2002 in München eine verantwortungsbewusste Zuwanderungspolitik an.
Das rot-grüne Gesetz erweitert die Zuwanderung in allen Bereichen deutlich durch
* großzügige Regelungen bei der Arbeitsmigration als Folge der generellen Aufhebung des 1973 eingeführten Anwerbestopps für Drittausländer;
* Ausweitung des Familiennachzugs in mehreren Bereichen;
* das "Auswahlverfahren" nach Punkten ohne jede Bedarfsprüfung und sogar ohne Arbeitsplatzangebot.
* weitere Einfallstore für Asylmissbrauch, wie etwa die neue Härtefallregelung oder den besseren rechtlichen Status für nicht abschiebbare Ausländer, die bisher nur geduldet wurden.
Insgesamt ist damit etwa ab 2004 mit einer Steigerung des jährlichen Zuwanderungssaldos von 100.000 bis zu 200.000 Personen zu rechnen. Im langjährigen Durchschnitt gibt es in Deutschland bereits eine Nettozuwanderung (Saldo der Zu- und Fortzüge) von 200.000 Ausländern. Die jährlich weiteren 100.000 bis zu 200.000 Personen führen also zu einer jährlichen Nettozuwanderung von 300.000 bis zu 400.000 Ausländern. Damit würde sich bis zum Jahr 2050 ein bundesweiter Ausländeranteil von 18% bis 20% ergeben. Zugleich würde der Ausländeranteil in einer Reihe von Großstädten auf über 50% steigen. Zu erwarten ist dies z.B. für Frankfurt/Main, Hamburg und München. In vielen Großstädten wird schon ab 2010 der Anteil der Zugewanderten bei den unter 40-Jährigen bei mindestens 50% liegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist sogar ein noch höherer Anteil zu erwarten. Beckstein: "Damit wären alle Bemühungen um Integration zum Scheitern verurteilt."
Von Zuwanderung profitieren in erster Linie die Zuwanderer nicht der Staat: Das hat eine Untersuchung von 2001 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ergeben. Nur bei einer langen Aufenthaltsdauer von über 25 Jahren ergibt sich ein Überschuss der geleisteten über die empfangenen Zahlungen. Damit genügt die durchschnittliche Lebensarbeitszeit von 25 Jahren in aller Regel nicht, um diese negative Bilanz zwischen den empfangenen und den geleisteten Zahlungen auszugleichen. Ein wesentlicher Grund für diese Umverteilung von Einheimischen zu Zugewanderten ist die bei Zuwanderern wesentlich höhere Bezugsquote bei der Arbeitslosenhilfe und der Unterschied bei der Sozialhilfequote. Diese Unterschiede beruhen auf gravierenden Bildungsunterschieden. So sind von 100 deutschen Arbeitslosen 32 ohne Berufsausbildung, von 100 Ausländern dagegen 77.
Sieben Ansatzpunkte für ein Gesetz, das Zuwanderung wirklich steuert und begrenzt sowie die Integration der hier lebenden Ausländer fördert, sind laut Beckstein:
1. Zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik müssen wir offen sein für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, Unternehmer, Wissenschaftler und Selbständige. Wer einen Beitrag zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts leistet, soll mit seiner Familie auf Dauer hier leben können.
2. Das Kernstück des Zuwanderungsgesetzes, nämlich die Zuwanderung im Auswahlverfahren nach einem Punktesystem, unabhängig vom arbeitsmarktpolitischen Bedarf und ohne Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, lehne ich kategorisch ab. Mit dieser Regelung, versucht die Bundesregierung, den demographisch bedingten Rückgang der Bevölkerung durch Zuwanderung zu kompensieren. Laut Experten kann das nicht gelingen.
3. Angesichts von über 4 Millionen Arbeitslosen, darunter viele bereits hier lebende Ausländer, und wegen der anstehenden EU-Osterweiterung mit ihrem beträchtlichen zusätzlichen Zuwanderungspotential, muss der Anwerbestopp für Drittausländer grundsätzlich beibehalten werden. Dieses sinnvolle Steuerungsinstrument hatte 1973 eine sozialliberale Koalition bei einer Arbeitslosenquote von 1,2 % eingeführt. Heute beträgt die bundesweite Arbeitslosenquote 9,7 % und die Arbeitslosenquote in den neuen Ländern 18 %.Um Engpässen in bestimmten Bereichen des Arbeitsmarktes zu begegnen, sind Feinsteuerungen bei Saisonarbeitnehmern sinnvoll.
4. Ein künftiges Zuwanderungsgesetz muss ein abgestuftes System von Aufenthaltstiteln entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck enthalten. Verhängnisvoll ist, dass das rot-grüne Gesetz das bisherige Instrument der Duldung abschafft und nur noch zwischen befristetem und unbefristetem Aufenthalt unterscheidet. Das verfestigt den Aufenthalt vieler Ausländer, begünstigt den Familiennachzug und erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt. Das verschafft vor allem den aus tatsächlichen Gründen nicht abschiebbaren Irakern, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, einen besseren rechtlichen Status. Nach dem rot-grünen Gesetz genügt es künftig, in Deutschland etwa den Familienvater, also eine Art Brückenkopf einzuschleusen.
5. Ausländer, die nicht dauerhaft bei uns bleiben können, müssen schnellstmöglich in ihre Heimat zurückgeführt werden. Zur Zeit halten sich rund 70.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland auf, von denen über 30.000 kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben. Die Innenministerkonferenz hat das Bundesministerium des Innern bereits am 6. Juni 2002 einstimmig aufgefordert, auf nationaler wie europäischer Ebene Maßnahmen zur Förderung von deren Rückkehr afghanischer Staatsbürger zeitnah umzusetzen.
6. Bei der Integration muss der Grundsatz "Fördern und Fordern" gelten. Integration erfordert nicht nur Anstrengungen der Aufnahmegesellschaft, sondern vor allem die Bereitschaft des Ausländers dazu. Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss sich nach besten Kräften in unsere rechtliche, politische und gesellschaftliche Situation einfügen. Neben den Ausländern selbst sind auch die Arbeitgeber an den Kosten von Integrationskursen zu beteiligen. Wer zumutbare Integrationskurse nicht besucht, darf kein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Die Integrationsbemühungen müssen sich außerdem vorrangig auf die bereits bei uns lebenden Ausländer konzentrieren, von denen viele in abgeschotteten Parallelgesellschaften leben. In jedem Fall müssen Zuwanderer nicht nur die deutsche Sprache beherrschen und unsere Rechtsordnung anerkennen, sondern auch die Grundwerte unserer Gesellschaft mit ihren Wurzeln in Christentum, Humanismus und Aufklärung akzeptieren. Gerade jugendliche Serienstraftäter, wie Mehmet, die sich hier bewusst nicht integrieren, profitieren von dem erhöhten Ausweisungsschutz im neuen Zuwanderungsgesetz, das eine Ausweisung erst ab einer rechtskräftigen Strafe von drei Jahren ermöglicht. Das werden wir kassieren
7. Schon aus Sicht des kommunalen Finanzwesens ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Sozialhilfe für diejenigen abgesenkt werden kann, die sich voraussichtlich nur zeitlich begrenzt in Deutschland aufhalten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Sozialhilfequote der Deutschen Ende 2000 bundesweit lediglich 2,8 %, die der Ausländer dagegen 8,1 % betragen hat. Gerade die großen Städte sind hiervon überproportional betroffen. In erster Linie sind jedoch Ausländer- und Sozialbehörden gefordert, in Fällen des Sozialhilfebezugs konsequent auf eine Aufenthaltsbeendigung hinzuwirken.