Beckstein: "Bayern-SPD setzt Täuschung über Ausmaß der Zuwanderung fort"

Beckstein: "Bayern-SPD setzt Täuschung über Ausmaß der Zuwanderung fort"
"Die bayerische SPD setzt nahtlos die Täuschungskampagne der Bundesregierung zum Ausmaß der zu erwartenden Zuwanderung und die Auswirkungen des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes weiter fort," kommentierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die heutige Pressekonferenz der Landtagsfraktion der SPD zur Zuwanderung. Nach den Worten des Innenministers wird das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung auf allen Ebenen den Zustrom nach Deutschland verstärken: "Die Behauptung der Bundesregierung und der bayerischen SPD, das Gesetz werde die Zahl der Zuwanderer deutlich verringern und die Interessen einheimischer Arbeitnehmer wahren, ist schlichtweg falsch. Durch eine massive Ausweitung der Zuwanderungstatbestände im Bereich der Arbeitsmigration, des Familiennachzuges, sowie das sogenannte Auswahlverfahren und weitere Einreiseanreize für Asylbewerber werden wir ein Mehr an Zuwanderung in einer Größenordnung von 100.000 bis 200.000 Personen jährlich erhalten. Nachdem Deutschland im langjährigen Durchschnitt bereits eine Nettozuwanderung von 200.000 Ausländern aufweist, würde bei einem weiteren Zuzug von 100.000 bis 200.000 Personen die Nettozuwanderung auf 300.000 bis 400.000 Ausländer steigen. Bis zum Jahr 2030/2050 ergibt sich damit ein bundesweiter Ausländeranteil von 18-20%, wobei in einigen Städten der Ausländeranteil auf über 50% mit allen Folgeproblemen steigen wird. Eine Integration von Ausländern ist bei diesen Zahlenverhältnissen schlichtweg nicht mehr möglich."

Beckstein erinnerte daran, dass die Behauptungen der SPD durch die eigene Gesetzesbegründung widerlegt sind. Beckstein: "Bereits die eigene Begründung des Gesetzentwurfes deckt die wahre Absicht auf, Deutschland in ein multikulturelles Einwanderungsland zu verwandeln. Es heißt dort wörtlich, dass eine übergeordnete ausländerpolitische einseitige Grundentscheidung der Zuwanderungsbegrenzung oder der Anwerbestopp nicht mehr zu den öffentlichen Interessen gehören." Der Innenminister wiederholte seine grundsätzliche Kritik am neuen Zuwanderungsgesetz:

* Der Vorrang für deutsche Arbeitnehmer wird mit dem neuen Zuwanderungsgesetz bei weitem nicht gewahrt. Tatsächlich hebt das Zuwanderungsgesetz den Anwerbestopp von 1973 auf und öffnet den Arbeitsmarkt. Die bisher erforderliche Einzelfallprüfung, ob auf dem Arbeitsmarkt ein Bedarf für ausländische Arbeitskräfte besteht, kann nach dem neuen Gesetz durch eine pauschale Prüfung aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses des örtlichen Arbeitsamtes ersetzt werden. Die Betonung regionaler Gesichtspunkte und der Interessen der örtlichen Unternehmen geht zu Lasten des gesamtdeutschen Arbeitsmarktes. Darüber hinaus erlaubt die Zuwanderung im Auswahlverfahren die Zuwanderung einschließlich Familiennachzug ohne jede Bedarfsprüfung und sogar ohne Arbeitsplatzangebot. Beckstein: "Die bayerische Staatsregierung und die Union lehnen diese pauschale Öffnung für niedrig oder gering Qualifizierte angesichts einer Arbeitslosigkeit von über 4 Millionen und der bevorstehenden Zuwanderung aus den EU-Beitrittsländern ab. Denkbar wäre lediglich die Schaffung von Zuwanderungstatbeständen für Saisonarbeitskräfte oder Pflegekräfte, jedoch ohne Ermöglichung des Familiennachzugs."

* Die Darstellung der SPD zur Integration lenkt davon ab, dass das geltende Zuwanderungsgesetz für die bereits hier lebenden Ausländer keinerlei Ansprüche auf Integrationsmaßnahmen begründet. Im übrigen sieht das Gesetz für neu zuwandernde Ausländer keine wirksamen Sanktionen vor, wenn diese an den nur für sie vorgesehenen Integrationsmaßnahmen nicht teilnehmen.

* Ein völliger Missgriff ist die Abschaffung der Duldung, nach der Personen, die wegen Abschiebehindernissen nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen. Diesem Personenkreis wird in Zukunft derselbe rechtliche Status wie einem besonders Qualifizierten erteilt. Beckstein: "In Zukunft wird es mehr "Brückenkopfschleusungen geben", mit denen zunächst ein einzelnes Familienmitglied nach Deutschland gebracht wird, um dann mittelfristig den Aufenthalt für die Restfamilie vorzubereiten."


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