Gericht bestätigt Entzug der Zugangsberechtigung am Münchner Flughafen für 4 extremistische Türken
Beckstein: "Wichtiger Beitrag für Luftsicherheit"
Das Verwaltungsgericht (VG) München bestätigte mit 4 Entscheidungen am 30. August 2002 den Entzug der Berechtigung des Zugangs zu dem Sicherheitsbereich am Flughafen München für 4 türkische Extremisten, die dort beschäftigt waren. Es handelt sich dabei um 2 Mitglieder in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) und 2 weitere Mitglieder in der Förderation der türkisch-demokratischen Idealisten Vereine in Europa e. V. (ADÜTDF). Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt die Entscheidungen als einen wichtigen Beitrag für die Luftsicherheit in Deutschland: "Die im Oktober 2001 auf Initiative Bayerns erfolgte Novellierung der Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr zeigt ihre ersten Früchte."
Die IGMG ist mit ca. 27.000 Mitgliedern die größte islamistische Vereinigung in Deutschland. Sie erstrebt die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei zugunsten einer islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung mit dem Koran als Grundlage des Staatsaufbaus und als Verhaltenskodex des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihr Fernziel ist eine weltweite Islamisierung im Sinn eines doktrinären Islam-Verständnisses. Die ADÜTDF vertritt einen übersteigerten türkischen Nationalismus mit rassistischen Zügen, verbunden mit einer Herabsetzung ethnischer Minderheiten. Im Jahr 1999 wurde festgestellt, dass die Ideologie des ADÜTDF Elemente des extremen Nationalismus mit islamistischen Positionen vereint hat.