Regensburger: "134 neue Stiftungen in Bayern genehmigt"

Regensburger: "134 neue Stiftungen in Bayern genehmigt"
"Im Jahr 2001 wurden in Bayern von den Regierungen insgesamt 134 rechtsfähige Stiftungen genehmigt, davon nahezu die Hälfte in Oberbayern. Bis zur Mitte 2002 wurden bereits 50 neue Stiftungen genehmigt," freute sich Innenstaatssekretär Hermann Regensburger am 1. September 2002 in München." Die überwältigende Mehrzahl der Stiftungen sind gemeinnützig. So sind seit 1992 fast 850 neue gemeinnützige Stiftungen in Bayern entstanden. Insgesamt gab es in Bayern Ende 2001 rund 2.030 öffentliche Stiftungen und zusätzlich etwa 80 private. Hinzu kommen zahlreiche kirchliche Stiftungen. Allein 2001 wurden zusätzlich 14 kirchliche Stiftungen genehmigt. Die bayerische Staatsregierung unterstützt dieses hohe Maß an Bereitschaft zur Übernahme bürgerschaftlicher Mitverantwortung durch ein traditionell stiftungsfreundliches Klima".

Am 1. September 2002 tritt das "Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechtes" in Kraft. Das Gesetz beinhaltet die Aufnahme eines ausdrücklichen Rechtsanspruchs auf Errichtung und Anerkennung einer Stiftung, die Zulässigkeit aller gemeinwohlkonformen Stiftungszwecke und gibt darüber hinaus bundeseinheitliche Regelungen für das Entstehen einer Stiftung des bürgerlichen Rechts vor. Insbesondere verlangt das neue Gesetz ein Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert sein muss. Als Untergrenze ist bei einfachen Stiftungszwecken im Regelfall eine Mindestsumme von 50.000 Euro erforderlich. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Gesetz eine Regelung des Bayerischen Stiftungsgesetzes aus dem Jahr 2000 übernommen. Aus Anlass der Gesetzesnovelle gibt das Bayerische Staatsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine aktualisierte Fassung des Merkblattes für die Errichtung einer Stiftung heraus. Die Merkblätter nebst anhängendem Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung können bei den Regierungen bezogen werden, die auch gerne potentielle Stifter kostenlos über Einzelheiten beraten. Merkblatt und Muster sind darüber hinaus auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/infothek/verwaltung.htm


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