Beckstein: "Deutschland ist ein Jahr nach dem 11. September 2001 gegen Terror nicht genügend gewappnet"
Ein Jahr nach den verheerenden terroristischen Anschlägen in den USA wird in Deutschland die erhöhte abstrakte Gefährdungslage unterschätzt. Angesichts von Versäumnissen der Bundesregierung sind wir zudem nicht optimal gegen islamistischen Terror vorbereitet. Der Bund weigert sich ohne überzeugenden Grund, den mit den Sicherheitspaketen eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen - er ist einfach stehen geblieben", zog Innenminister Dr. Günther Beckstein am 4. September 2002 in München Bilanz. Neben einem ergänzenden Sicherheitspaket III forderte er, weitere gewaltbereite islamistische Gruppierungen zu verbieten.
Die Terrorgefahr, die von islamischen Extremisten ausgeht, wird laut Beckstein in Deutschland nach wie vor erheblich unterschätzt. Allein in Bayern halten sich rund 500 gewaltbereite und aktive Islamisten auf. "Deutschland ist Ruheraum für Terroristen und war Vorbereitungsraum für verbrecherische Anschläge. Es kann jederzeit zum Ausführungsraum von Anschlägen werden. "Allerdings gibt es keine konkrete Hinweise auf bestimmte Taten oder Zeitpunkte. Nach aktueller Meinung aller Sicherheitsbehörden ist von einer erhöhten abstrakten Gefährdungslage auszugehen", so Beckstein. Für das zeitliche Umfeld des bevorstehenden Jahrestages der Terroranschläge kündigte Beckstein eine erhöhte Polizeipräsenz und verstärkte Sicherheitsvorkehrungen vor allem im Umfeld der abstrakt besonders gefährdeten Einrichtungen an.
Es mehren sich Anzeichen, dass frühere Aktivitäten in islamistisch-militanten Kreisen wieder verstärkt werden. Dazu zählt ein erhöhtes Spendenaufkommen für Personen und Organisationen des bewaffneten Dschihad. Es liegen in Bayern auch Hinweise vor, dass einige Verdachtspersonen, die bereits eine "Mudschaheddin-Ausbildung" durchlaufen haben, versuchen, mit Hilfe von Propagandavideos gezielt neue Glaubenskrieger anzuwerben. Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz liegt ein Videoband aus dem islamistischen Bereich vor, von dem Beckstein einzelne ausgedruckte Bilder vorstellte. Das Video "Die Liebhaber des Martyriums" glorifiziert selbsternannte Märtyrer und täuscht eine religiöse Rechtfertigung ihres Handelns vor. Die Bilder sind im Internet abrufbar unter der Adresse www.stmi.bayern.de/doc/video.pdf
Die Bundesregierung hat auf die terroristische Bedrohung reagiert und zwei Sicherheitspakete beschlossen. "Dabei wurden zahlreiche Anleihen aus dem bayerischen Anti-Terror-Konzept entnommen. Wir werten das zwar als wichtige Schritte in die richtige Richtung. Im Interesse einer größtmöglichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sehen wir aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir fordern daher die schnellstmögliche Umsetzung des von Bayern vorgeschlagenen Sicherheitspaketes III", erklärte Beckstein.
So hat z.B. die Bundesregierung bislang die rechtlich notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt, damit biometrische Daten wie Fingerabdrucke oder Gesichtsmerkmale in Pässe und Personalausweise erfasst werden. Nicht einmal in Visa für Einreisende aus Problemstaaten wie Jemen, Pakistan oder Sudan müssen gesetzlich zwingend biometrische Daten aufgenommen werden. "Dies ist unverantwortlich", monierte Beckstein.
Ferner sind die nach dem 11. September 2001 neugeschaffenen Verbotsmöglichkeiten im Vereinsrecht immer noch zu eng. "Wir fordern, dass Ausländervereine bereits dann verboten werden können, wenn sie extremistische Bestrebungen verfolgen und damit Interessen Deutschlands beeinträchtigen oder gefährden. Weiterhin muss die Möglichkeit eröffnet werden, gewaltbereite Ausländer bereits regelmäßig beim Verdacht terroristischer Straftaten auszuweisen. Der bislang verlangte konkrete Beleg ist in der Praxis oft nur sehr schwer und zeitaufwändig zu erbringen. Ein damit verbundenes hohes Sicherheitsrisiko ist aber nicht hinnehmbar", so Beckstein. Im Übrigen forderte er die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Aktivitäten der Anhänger weiterer gewaltbereiter islamistischer Gruppierungen zu verbieten. Außerdem muss die Werbung für inländische und ausländische terroristische Vereinigungen unter Strafe gestellt werden. "Es ist unerträglich, wenn Personen mit Plakaten "Hoch lebe die Al Qaida" oder "Es lebe bin Laden" straffrei durch unsere Innenstädte ziehen könnten. Das kann und darf nicht sein", sagte Beckstein.
Des Weiteren muss - wie bei der Einbürgerung - auch vor der Gewährung eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes für Ausländer eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgeschrieben sein. Im Ausländerzentralregister sollten zukünftig Angaben über die religiöse und ethnische Religionszugehörigkeit sowie über Voraufenthalte in anderen Staaten zwingend aufgenommen werden. Zudem müssten der Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration und den Landesverfassungsschutzbehörden verbessert, die Vorsorgemaßnahmen des Bundes im Bereich des Zivilschutzes intensiviert und das Technische Hilfswerk finanziell besser ausgestattet werden.