Praxisnahe Ausbildung zum Verwaltungswirt
Bayern hat zum 1. September 2002 die Ausbildung für die Verwaltungsbeamten des mittleren Dienstes, die in aller Regel in der Gemeinde oder dem Landratsamt erste Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind, zugunsten einer größeren Praxisnähe und einer höheren Sozialkompetenz reformiert. Zugleich wurde für diese in der Verwaltung wichtige Berufsgruppe erstmals die selbständige Berufsbezeichnung Verwaltungswirt eingeführt. "Die neuen Ausbildungsinhalte bieten die Grundlage, um den durch zahlreichen Reformprozessen geänderten Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Denn unabhängig davon, ob ein Sachbearbeiter bei einer Gemeinde, einem Landratsamt oder einer Regierung tätig sein will, braucht er neben einem guten Fachwissen in zunehmendem Maße weitere Schlüsselqualifikationen wie Methoden-, Sozial-, Persönlichkeits- und Handlungskompetenz. Rhetorik, Zeitmanagement, Lernfähigkeit und Teamverhalten dürfen heutzutage keine Fremdwörter mehr in der Verwaltung sein", erklärt Innenstaatssekretär Hermann Regensburger den neuen Ansatz.
Kernpunkt der Reform der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist die Stärkung des Praxisbezugs. In der zweijährigen Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst sollen die angehenden Beamtinnen und Beamten die spätere Arbeit möglichst gut, vor allem auch "von innen" kennen lernen. Sie können auch in die Wirtschaft "schnuppern" oder sogar im Ausland Erfahrungen sammeln. Aber auch die Bayerische Verwaltungsschule führt im theoretischen Unterricht mehrere praxisbezogene Projekte durch. Der bislang umfangreiche Fächerkatalog wurde gestrafft: An die Stelle vertiefter Kenntnisse zu Einzelproblemen soll vermehrt die Fähigkeit treten, sich neue Gebiete in der späteren beruflichen Arbeit selbst zu erschließen. Zudem werden betriebswirtschaftliches Denken, Kosten- und Leistungsrechnung wie auch produktorientiertes Handeln in der theoretischen Ausbildung verstärkt vermittelt. Bei der abschließenden Prüfung müssen die Prüflinge neben 6 Klausuren auch eine konkrete Praxissituation bewältigen. Hier können sie nicht nur ihr Fachwissen zeigen, sondern auch unter Beweis stellen, dass sie mit "Verwaltungskunden" gut umgehen und Beratungsgespräche kompetent führen.
Die bestandene Anstellungsprüfung berechtigt jetzt zur Führung der Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin" oder "Verwaltungswirt". Auch Prüfungsteilnehmern früherer Jahrgänge steht diese Berufsbezeichnung zu. Die neue Berufsbezeichnung soll dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiter mit ihrer Berufsgruppe identifizieren. Außerdem wird eine Lücke im Vergleich zu den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz geschlossen, für die durchgängig Berufsbezeichnungen bestehen.
Wer sich für die zweijährige Ausbildung oder eine andere Ausbildung interessiert, kann sich unter http://www.stmi.bayern.de/service/personal/index.htm
über Einzelheiten informieren.