Beckstein: "Bayernweit erste Ausreiseeinrichtung in Fürth"

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Beckstein: "Bayernweit erste Ausreiseeinrichtung in Fürth"
"In Fürth nimmt die erste Ausreiseeinrichtung in Bayern im Lauf des September ihre Arbeit auf," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein am 9. September 2002 in Fürth bekannt. "Diese Ausreiseeinrichtung ist zentrales Element unseres neuen Konzeptes, mit dem die Rückführung zwar ausreisepflichtiger Ausländer, die aber nicht ausreisen wollen, optimiert werden soll. So geben rund 80% der abgelehnten Asylbewerber an, keine gültigen Ausweispapiere zu besitzen, oder verweigern sonst jede Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität. Ihr Ziel ist es, ihre gerichtlich bestätigte Rückkehrverpflichtung zu unterlaufen und einen Daueraufenthalt in Deutschland zu erzwingen. Dies kann der Rechtsstaat nicht hinnehmen." Beckstein betonte besonders, dass es sich bei diesen Ausreiseeinrichtungen nicht um eine Vorstufe der Abschiebehaft handelt: "Diese immer wieder von Unterstützergruppen und den GRÜNEN erhobene Behauptung ist schlichtweg falsch. Insbesondere die GRÜNEN sollten es besser wissen. Schon das geltende Recht ermöglicht solche Einrichtungen. Das von den GRÜNEN mitgetragene Zuwanderungsgesetz sieht die Ausreiseeinrichtungen auch ausdrücklich vor. Die in Ausreiseeinrichtungen untergebrachten Personen können diese jederzeit verlassen, lediglich ihr Aufenthalt wird auf das Gebiet einer Stadt oder eines Landkreises beschränkt."

Hintergrund der Ausreiseeinrichtungen
Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern bewegt sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Im ersten Halbjahr 2002 wurden nur 2,06% der Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt, weitere 5,26% erhielten wegen der besonderen Verhältnisse im Herkunftsland ein vorübergehendes Bleiberecht. Fast 93% Asylverfahren endeten damit mit der Verpflichtung, das Bundesgebiet wieder zu verlassen.

Mit der Zahl der Ablehnungen steigt seit Jahren auch die Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber, die ihre Rückführung in ihr Heimatland zu vereiteln suchen. Rund 80% aller Ausreisepflichtigen behaupten, keine Identitätspapiere zu besitzen. Schätzungen der Ausländerbehörden gehen aber dahin, dass in rund 70% aller Fälle Ausweispapiere tatsächlich vorhanden sind, diese aber den Ausländerbehörden nicht vorgelegt werden. Viele Ausreisepflichtige versuchen zudem ihre Identität zu verschleiern, indem sie falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit machen. Darüber hinaus wird die für die Beschaffung von Heimreisedokumenten notwendige Mitwirkung verweigert. Dies gilt insbesondere für die Verlängerung gültiger Pässe oder die Ausstellung von Heimreisedokumenten bei den Botschaften der Heimatstaaten. Eine Rückführung in das Heimatland ist aber nur möglich, wenn Identität und Staatsangehörigkeit gegenüber den zuständigen Heimatbehörden nachweisbar sind. Diesen Nachweis zu führen ist für die Ausländerbehörden nur mit einem enormen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand möglich. Immer wieder stellt sich bei Befragungen über die vorgebliche Heimat unter Beiziehung eines Dolmetschers heraus, dass die Befragten nicht einmal ansatzweise die Sprache des vorgeblichen Heimatlandes beherrschen. Auch verweigern viele Ausländer schlicht die von den Ausländerbehörden organisierten Vorsprachen bei den Botschaften der in Betracht kommenden Staaten.

Integriertes Konzept für eine konsequente Aufenthaltsbeendigung
Die Bayerische Staatsregierung stellt mit dem INKA-Konzept (Integriertes Konzept für eine konsequente Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländer in Bayern) die Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen Ausländern auf eine neue Basis. Es sieht Zentrale Rückführungsstellen (ZRS) für Nord- und Südbayern vor, die als auf Fragen der Aufenthaltsbeendigung spezialisierte Stellen neue Konzepte entwickeln und die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer vorbereiten und koordinieren. Bei der Regierung von Mittelfranken wurde für Nordbayern (Regierungsbezirke Mittel-, Ober-, Unterfranken und Oberpfalz) die erste ZRS eingerichtet. Diese ZRS Nordbayern unterhält in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf eine Außenstelle, in der bereits zu Beginn jedes Asylverfahrens identitätsklärende Maßnahmen ergriffen werden. Dann ist die Mitwirkungsbereitschaft der Antragssteller erfahrungsgemäß noch höher und es können oftmals noch Hinweise auf die Identität oder Staatsangehörigkeit gesichert werden.

Ausreiseeinrichtungen
Eine wesentliche Aufgabe der ZRS ist die Einrichtung sogenannter "Ausreiseeinrichtungen." Verpflichtet, in diesen Einrichtungen zu wohnen sind Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind und deren Aufenthalt nur deshalb nicht beendet werden kann, weil sie

* offensichtliche Falschangaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben
* absichtlich Maßnahmen zur Passbeschaffung unterlaufen, oder
* jegliche Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität verweigern.

Durch die zentrale Unterbringung sollen die Maßnahmen zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit intensiviert und die Effizienz aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch die zentrale Unterbringung in räumlicher Nähe zur ZRS gesteigert werden. Die in einer Ausreiseeinrichtung untergebrachten Personen werden zur Klärung ihrer Identität regelmäßig jede Woche befragt. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Ausländer entgegen ihrer Behauptung im Besitz von Identitätspapieren - Pässe, Führerscheine etc. - sind, können etwa die von ihnen bewohnten Räume aufgrund richterlichen Beschlusses durchsucht werden. Der Aufenthalt der Ausländer wird räumlich beschränkt, d.h. sie dürfen zwar die Ausreiseeinrichtung, nicht aber das ihnen zugewiesene Gebiet verlassen. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet, solange die Mitwirkung an der Rückführung verweigert wird. Sie erhalten in der Ausreiseeinrichtung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also Essenpakete und ein monatliches Taschengeld in Höhe von rund 41 Euro. Darüber hinaus können sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Eine zeitliche Begrenzung der Unterbringung ist nicht vorgesehen. Beckstein: "Die Unterbringungsdauer hängt ausschließlich von der Mitwirkungsbereitschaft des Einzelnen ab. Jeder hat es selbst in der Hand, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu genügen und an der Beseitigung der von ihm selbst geschaffenen Ausreisehindernisse mitzuwirken."

Eine psycho-soziale Betreuung durch caritative Organisationen ist beabsichtigt. Unabdingbar ist dabei, dass die Betreuungsorganisation intensiv mit den Behörden zusammenarbeitet, insbesondere die auf die Förderung der Rückkehrbereitschaft ausgerichtete Gesamtkonzeption mitträgt und durch die Beratung aktiv unterstützt. Dies bedeutet gegebenenfalls auch einen Richtungswechsel hin zur rückkehrorientierten Beratung. Ziel ist es zum einen zu verdeutlichen, dass ein Daueraufenthalt in Deutschland nicht in Betracht kommt und dass es keine Alternative zur Ausreise gibt. Die Bereitschaft des Ausländers, sich mit einer Rückkehr in sein Heimatland auseinander zu setzen, soll gefördert werden. Gleichzeitig soll im Rahmen dieser Beratung über Reintegrationsmaßnahmen und Perspektiven im Heimatland aufgeklärt werden. Beckstein: "Eine qualifizierte Beratung kann Unterstützungsmöglichkeiten für die Rückkehr in das Heimatland aufzeigen und nach Möglichkeit auch Kontakte zu dort tätigen Hilfsorganisationen anknüpfen, um die Rückkehrperspektiven zu verbessern."

Ausreiseeinrichtung in Fürth
Die bayernweit erste Ausreiseeinrichtung in der Verantwortung der Inneren Verwaltung wird in Fürth errichtet. Das Gebäude wurde bisher schon für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. In der Ausreiseeinrichtung in Fürth werden 50 ausreisepflichtige erwachsene Personen aus verschiedenen Herkunftsstaaten, zunächst überwiegend aus den GUS-Staaten untergebracht. Aus Sicherheitsgründen und auch zum Schutz der untergebrachten Personen ist ein Wachdienst eingerichtet. Von der unmittelbar angrenzenden, gleich ausgestatteten Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist die Ausreiseeinrichtung durch einen Zaun abgegrenzt.

Beckstein: "Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber ist allemal humaner, als das Vorgaukeln eines nicht erreichbaren Aufenthaltsrechts. Ich appelliere daher an alle Unterstützergruppierungen, ausreisepflichtige Asylbewerber bei der Rückkehr in ihr Heimatland zu unterstützen. Wer sich der Rückführung in sein Heimatland widersetzt, riskiert letztendlich eine Abschiebung und damit ein lebenslanges Betretungsverbot für alle Länder der europäischen Union."

Das Konzept der Ausreiseeinrichtung in Fürth ist im Internet abrufbar unter: http://www.stmi.bayern.de/infothek/ausreise/index.htm


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