Zwischenbilanz zum Antiterrorpaket des Freistaats

Zwischenbilanz zum Antiterrorpaket des Freistaats
Beckstein: "Planmäßige Umsetzung macht Bayern deutlich sicherer"
"Im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus geht es uns darum, Bewegungsspielräume einzuengen, Sicherheitslücken zu schließen und uns auf neue Gefährdungsszenarien einzustellen. Ziel ist, das Terrornetz zu zerreißen. Seit Herbst 2001 statten wir deshalb die Sicherheitsbehörden in Bayern in personeller und materieller Hinsicht besser aus, wollen den Ausländerbehörden die Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländer erleichtern und die Gefahren- und Gesundheitsvorsorge effektiver gestalten. Uns geht es vor allem darum, die vorhandenen Systeme schlagkräftiger zu machen und durch enge Zusammenarbeit Synergie-Effekte zu erzielen, zum anderen darum, Ermittlungs- und Fahndungserkenntnisse in präventive Maßnahmen umzusetzen. Mittlerweile hat der Freistaat von den zur Verfügung stehenden Mitteln bereits einen beträchtlichen Teil genau nach Plan investiert und damit Bayern deutlich sicherer gemacht", zog Innenminister Dr. Günther Beckstein Zwischenbilanz zur Umsetzung des Anti-Terror-Paketes, das der Ministerrat am 9. Oktober 2001 beschlossen hatte. Darin sind in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 200 Millionen Euro vorgesehen.

Damit die Bayerische Polizei gerade bei Terrorlagen ihren Auftrag besser erfüllen kann und kurzfristig in der Lage ist, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen oder Objekte zu ergreifen und etwa die aufwändige Rasterfahndung, bei der unter Umständen schnell hunderte Personen abgeklärt werden müssen, durchzuführen, wird sie personell und technisch deutlich gestärkt. Von den deshalb für die Polizei insgesamt vorgesehenen 650 Stellen wurden bereits 300 Stellen realisiert. Personell verstärkt wurden insbesondere die Bereiche Staatsschutz, Fahndung und Kriminaltechnik. Die verbleibenden 350 Stellen werden 2003/2004 besetzt. Außerdem erhielt die Polizei allein für 2002/2003 insgesamt 20 Millionen Euro, um mit modernster Einsatz- und Kriminaltechnik ausgestattet werden zu können. Dazu gehören etwa auch die Ende Juli 2002 vorgestellten neuen Wege in der Verbrechensbekämpfung. So stattet Bayern bis 2004 besonders belastete Dienststellen für rund 3 Millionen Euro stufenweise mit Geräten zur "elektronischen" Abnahme von Fingerabdrücken, dem sogenannten "Livescan" aus. Ein weiterer Baustein des Sicherheitskonzeptes Bayern ist die dreimonatige Erprobung eines biometrischen Verfahrens zur Gesichtsfelderkennung, das an den Grenzübergängen Nürnberg-Flughafen und in Waidhaus an der tschechischen Grenze zum Einsatz kommt. Damit sollen vor allem solche reisende Straftäter aus dem Verkehr gezogen werden, die beim Grenzübertritt fremde Papiere vorlegen. Beckstein: "Mit der Gesichtsfelderkennung beschreiten wir bundesweit Neuland im Polizeibereich. Die Bundesregierung redet seit fast einem Jahr über wirkungsvolle Terrorismusbekämpfung; vor allem Bundesinnenminister Schily verwies immer wieder auf die Chancen der Biometrie bei der Terrorbekämpfung. Die Grünen haben aber biometrische Daten in Pässen, Personalausweisen und Visa bisher blockiert. Dabei sind gerade diese Merkmale Voraussetzung, um etwa Extremisten aus dem islamisch-fundamentalistischen Bereich sicher zu identifizieren, die oft eine Vielzahl von Aliasnamen verschiedenster Schreibweisen tragen."

Des Weiteren ist ein Strategisches Innovationszentrum beim Bayerischen Landeskriminalamt mit im Endausbau sechs Beamten und vier Angestellten eingerichtet worden, das umfassende Analysen und Prognosen zu möglichen Kriminalitätsszenarien entwickeln soll. Ferner hat das Landeskriminalamt eine Liste von möglichen Gefährdern aus dem Bereich des islamischen Fundamentalismus erstellt, die ständig aktualisiert wird. Zur Intensivierung der Fahndungsarbeit hat das Bayerische Landeskriminalamt in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt inzwischen die Täterprofile für den Typ "Schläfer" und "non-aligned-Mudjahedin" (regional verteilte autonome Kleingruppen des islamischen Extremismus mit Kontakten zum Netzwerk der Mudjahedin und des internationalen Jihad) mit jeweils möglichen Verhaltensweisen entsprechend aufbereitet und der gesamten Polizei in Bayern als Fahndungsmerkmale zur Verfügung gestellt.

Um aus der islamistischen Szene schon im Vorfeld Informationen gewinnen zu können, hat der Verfassungsschutz 50 neue Stellen erhalten. Außerdem ist die Verfassungstreueüberprüfung bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst auch auf den "Ausländerextremismus" erweitert worden. Es wird beim Verfassungsschutz stets angefragt, wenn die Bewerber in einem der namentlich aufgeführten Staaten mit Bezug zum islamischen Extremismus geboren wurden, oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen oder besessen haben oder bei Bewerbern, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist.

Einen hohen Stellenwert hat auch der Katastrophenschutz, der seit den Terroranschlägen in den USA zielgerichtet den neuen, größeren Anforderungen anzupassen war. Auf dem Gebiet der Führung, Planung, Ausbildung, Kommunikation, Ausstattung, medizinischen Versorgung und Warnung der Bevölkerung wurden deshalb in materieller wie auch personeller Hinsicht umfangreiche Maßnahmen begonnen. Aus dem Sicherheitspaket sind im Zeitraum von 2002 bis 2004 insgesamt 9,75 Millionen Euro dafür vorgesehen. Sie werden für die Ausstattung der Sanitäts-Einsatzleitungen, den Aufbau eines Sirenennetzes in der Umgebung von Betrieben mit erheblichem Gefahrenpotential und zur Beschleunigung der Beschaffung von Einsatzleitfahrzeugen verwendet. Beckstein monierte, dass der Bund seine nach dem Zivilschutzgesetz bestehende Verpflichtung, den Ländern Einsatzfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, noch nicht erfüllt hat: "Es besteht noch ein erhebliches Vollzugsdefizit." Von der Bayern zustehenden Soll-Stärke von 1.355 Bundesfahrzeugen fehlen zum Stand August 2002 immer noch 403 Einsatzfahrzeuge. Der Bund hat die Aussetzung der Fahrzeugbeschaffungen in den Jahren 2002 und 2003 inzwischen aufgehoben. Im Jahr 2002 werden aus Mitteln des Antiterrorprogramms 9 Millionen Euro für Fahrzeugbeschaffungen ausgegeben. Für 2003 sind jetzt 11,6 Millionen Euro und für die Folgejahre (bis 2006) jeweils rund 18 Millionen Euro für Fahrzeugbeschaffungen vorgesehen.

Vor dem Hintergrund neuer Schadensszenarien besteht auch bei der Ausstattung der Feuerwehren Ergänzungsbedarf. Für Atemschutzgeräte, persönlicher ABC-Schutzausstattung und Sonderlöschmittel sind von 2002 bis 2004 aus dem Sicherheitspaket zusätzliche 12 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen. Die Feuerwehrkräfte werden damit in die Lage versetzt, mit einem besseren Eigenschutz noch wirksamer die unterschiedlichsten Gefahren abzuwehren.

Im Bereich des Ausländerrechts setzt sich Bayern zum Ziel, die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zu beschleunigen. So baut Bayern für den Personenkreis der Ausreisepflichtigen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen und über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen bzw. an der Beschaffung von Heimreisedokumenten nicht mitwirken, derzeit Ausreiseeinrichtungen auf. In diesen soll die Rückkehrbereitschaft gefördert werden. Die Untergebrachten unterliegen Beschränkungen wie der Verpflichtung zur Wohnsitznahme in der Unterkunft, räumlichen Beschränkungen auf ein bestimmtes zugewiesenes Gebiet, besonderen Meldepflichten oder dem Verbot der Erwerbstätigkeit. Die erste Aufnahmeeinrichtung ist am 9. September 2002 in Fürth in Betrieb gegangen. Betrieben werden die Ausreiseeinrichtungen von zentralen Rückführungsstellen für Nord- und Südbayern, die außerdem neue Konzepte für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht entwickeln und bereits in der Aufnahmeeinrichtung zu Beginn eines Asylverfahrens Befragungen zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit durchführen und schrittweise weitere ausländerrechtliche Aufgaben auf dem Gebiet der Aufenthaltsbeendigung übernehmen. Insoweit erfüllen sie Aufgaben zentraler Ausländerbehörden, für deren Schaffung 40 Stellen eingeplant sind.

Um die Strafverfolgung und Strafvollstreckung der neuen sicherheitspolitischen Lage anzupassen, wurde auch die Justiz personell verstärkt. Im Jahr 2002 kamen 4 Staatsanwälte, 25 Justizwachtmeister und 10 Justizvollzugsbeamte dazu. Weitere 38 Stellen, davon 6 für Staatsanwälte, 20 für Bewährungshelfer und 12 für Bedienstete des Justizvollzugs, werden 2003 und 2004 zugeteilt. All dies trägt zu einer schnelleren Bearbeitung von Strafverfahren sowie zu einer besseren Sicherung von Justizgebäuden und Gefängnissen bei.

Bei der Terrorismusbekämpfung ist auch die Steuerverwaltung gefordert, um Hinweise auf terroristische Machenschaften, verdächtige Finanzströme und Geldwäsche zu erkennen und diesen nachzugehen. Dazu wurden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen und zwei "Sonderprüfgruppen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Organisierter Kriminalität" in München und Nürnberg eingerichtet sowie die Steuerverwaltung schrittweise um 50 neue Stellen verstärkt.

Wichtiges Ziel war zudem die Sicherung des Luftverkehrs. Das Flughafenpersonal unterliegt inzwischen einer strengeren Überprüfung der Zuverlässigkeit. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht München am 30. August 2002 bestätigt, dass der für 4 türkische Extremisten ausgesprochene Entzug der Zugangsberechtigung zu dem Sicherheitsbereich am Flughafen München rechtmäßig war. Beckstein: "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Beitrag für die Luftsicherheit in Deutschland. Damit zeigte die im Oktober 2001 auf Initiative Bayerns erfolgte Novellierung der Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr sowie eine entsprechende personelle Aufstockung der Bayerischen Luftämter um 5 weitere Stellen ihre ersten Früchte." Inzwischen ist sichergestellt, dass an den Flughäfen vorbestrafte Personen nicht in Sicherheitsbereichen tätig werden dürfen. Gleiches gilt bei der Zugehörigkeit zu extremistischen Vereinigungen. Auf die Gewaltbereitschaft der Vereinigung oder der jeweiligen Person kommt es dabei nicht an.

Beim Landesamt für Umweltschutz erfolgte der Aufbau einer fünfköpfigen Sondergruppe, die Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Kernreaktoren und sonstiger möglicherweise gefährdeter Industrieanlagen gegen terroristische Angriffe untersuchen soll. Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung wurde verschiedene Maßnahmen veranlasst, um die Anlagensicherheit zu erhöhen und die Rufbereitschaft zu optimieren.

Das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz errichtete zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen biologischen und chemischen Angriffen ohne zusätzliche Stellen eine Zentralstelle für Risikoanalyse und Risikomanagement mit mehreren Spezialisten. Diese Stelle gewährleistet die Infrastruktur und Logistik für Abwehrmaßnahmen im Ernstfall. Ferner arbeitet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an der Entwicklung neuer und schnellerer Screening-Methoden zur raschen Diagnostik und Analytik biologischer und chemischer Substanzen. Überdies wurde die Bevölkerung vor dem Hintergrund eines nicht auszuschließenden Bioterrorismus mit verschiedenen Merkblättern und Empfehlungen über gesundheitliche Gefahren sowie Schutz- und Selbsthilfemaßnahmen präventiv informiert.

Das Landwirtschaftsministerium ersetzt im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge die derzeitige Organisationsstruktur nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz und dem Ernährungsvorsorgegesetz durch eine moderne Organisation, die sich an einer möglichen Ernährungskrise in Friedenszeiten orientiert. Es ist geplant, in den jeweiligen Organisationseinheiten (Staatsministerium, Landesanstalt für Landwirtschaft, Regierungen und Landwirtschaftsämter) je einen Ernährungsnotfall-Experten und einen Stellvertreter zu bestellen.

Für den Fall eines terroristischen Anschlags wäre die stationäre Versorgung von Patienten in bayerischen Krankenhäusern ist auch bei einer größeren Zahl von Verletzten gesichert. In Bayern werden an 397 zugelassenen Krankenhäusern mehr als 82.000 Akutbetten vorgehalten.


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