Beckstein: "Unionsgeführte Bundesregierung wird Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen sofort unter Strafe stellen"

Beckstein: "Unionsgeführte Bundesregierung wird Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen sofort unter Strafe stellen"
"Geistige Brandstifter, die Zuspruch für terroristische Vereinigungen schaffen wollen, dürfen nicht ungeschoren davonkommen. Im Kampf gegen den Terrorismus wird deshalb die Union im Falle eines Wahlsieges die Sympathiewerbung sowohl für inländische als auch für ausländische terroristische Vereinigungen unverzüglich unter Strafe stellen. Hier setzte die Bundesregierung bisher völlig falsche Signale. Sie hat vor kurzem nicht nur die früher strafbare Sympathiewerbung für inländische terroristische Vereinigungen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, sondern auch die von uns vor dem Hintergrund des 11. September 2001 erhobene Forderung, die Strafbarkeit auch auf die Sympathiewerbung für ausländische terroristische Vereinigungen auszudehnen, in unverantwortlicher Weise abgelehnt. Aufgrund dieser Haltung gehen der Polizei und den Strafverfolgungs-behörden wichtige Ermittlungsansätze verloren, mit denen sie den Netzwerken des Terrors auf die Spur kommen könnten", sagte Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein am 19. September 2002.

Beckstein: Es ist unerträglich, wenn Personen mit Plakaten "Hoch lebe die Al Qaida" oder "Es lebe bin Laden" straffrei durch unsere Innenstädte ziehen oder ungestraft Verherrlichungsvideos für Märtyrer verbreiten können. Genauso unerträglich erscheint es, wenn Eltern mit vergleichbarer Verherrlichungsabsicht ihr Kind mit der Attrappe eines Sprengstoffgürtels, wie ihn Selbstmörder der Al-Aksa-Brigaden tragen, in aller Öffentlichkeit wie ein lebendes Werbeplakat zeigen oder es "Osama bin Laden" nennen wollen. Damit machen sie eindeutig klar, dass sie für eine gefährliche Organisation eintreten und nicht bereit sind, sich hier zu integrieren. Solches vorsätzliches Werben etwa zugunsten der terroristischen Al-Qaida muss strafbar sein. Wenn Ausländer wegen solcher Taten künftig gegebenenfalls verurteilt werden, wäre dann auch die Frage zu prüfen, ob eine Ausweisung derartiger Personen möglich ist.


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