Beckstein fordert Verkürzung steuerlicher Spekulationsfrist bei privaten Immobilien:" Belebung der lahmenden Wohnungsbautätigkeit überfällig"
Zur dringend nötigen Belebung der Wohnungsbautätigkeit fordert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein, die Verlängerung der Spekulationsfrist beim Weiterverkauf privater Immobilien von zwei auf zehn Jahre schnellstmöglich zu beseitigen: " Die Steuergesetzgebung der rot-grünen Koalition hat für den Wohnungsbau schwerwiegende Investitionshemmnisse geschaffen. Die drastisch zurückgegangene Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnraum geht damit unmittelbar auf das Konto von Rot-Grün. Insbesondere das hat zu einer Abkehr der Investoren vom Wohnungsbau geführt."
Ein Anlass für Becksteins Forderung sind die jüngsten Zahlen zu den Baugenehmigungen für Wohnraum in Bayern. Laut Bayerischem Landesamte für Statistik und Datenverarbeitung sind in den ersten sieben Monaten dieses Jahres nur noch 31.554 Wohnungen genehmigt worden das sind noch einmal über 4.000 Wohnungen weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2001, in dem schon ein Einbruch bei den Baugenehmigungszahlen zu beklagen war. Mit einem Minus von über 21 % besonders stark war der nochmalige Rückgang im Geschosswohnungsbau, in dem vielfach private Investoren mit zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen engagiert sind. Rechnet man diese Zwischenergebnisse auf das ganze Jahr hoch, sind in Bayern heuer Baugenehmigungen für nicht einmal mehr 50.000 Wohnungen zu erwarten. 1998, vor dem Inkrafttreten der rot-grünen Steuerreform, waren es noch fast 80.000. Beckstein: Hier rächt sich die verfehlte Steuerpolitik von Rot-Grün. Die Mieter müssen die Verknappung von Wohnraum letztlich mit steigenden Mieten ausbaden. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ist zur Belebung des Wohnungsbaus deshalb überfällig."
Neben dem Wegfall des pauschalierten Vorkostenabzugs beim Eigenerwerb, dem Wegfall steuermindernder Erhaltungsaufwendungen beim Zweiterwerb einer selbst genutzten Immobilie und den Einschränkungen bei der Verlustrechnung schafft vor allem die von der Berliner Koalition vorgenommene Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre ein investitionsfeindliches Klima, das den Wohnungsbau stranguliert. Diese Frist zwischen An- und Verkauf einer Wohnimmobilie, innerhalb der Wertsteigerungen zu versteuern sind, muss wieder auf die ursprünglichen zwei Jahre zurückgefahren werden. Damit wäre das Kapital eines Investors nicht mehr so lange faktisch gebunden und diese Form der Anlage würde wieder attraktiv. Eine Änderung ist überfällig, zumal immer mehr Gerichte die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für verfassungswidrig halten.