Wahlbriefe umgehend absenden!
Wahlbriefe müssen bei der zuständigen Stelle - deren Anschrift ist auf dem Wahlbriefumschlag vermerkt - spätestens am Wahltag (Sonntag, der 22. September 2002) bis 18.00 Uhr eingegangen sein.Alle Briefwähler, die ihre Briefwahlunterlagen bisher noch nicht ausgefüllt und ihre Wahlbriefe noch nicht abgesandt haben, sollten deshalb ihre Wahlbriefe umgehend zur Post geben oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben bzw. abgeben lassen. Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass die Deutsche Post AG auch solche Wahlbriefe, die aus den für den Samstag vor dem Wahltag (21. September) gültigen spätesten Briefkastenleerungen stammen, noch rechtzeitig am Wahltag zustellen wird. Wer seinen Wahlbrief nicht unverzüglich, das heißt heute oder morgen, abschickt oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt bzw. abgeben lässt, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörden nicht mehr rechtzeitig erreicht, so dass seine beiden Stimmen bei der Bundestagswahl unberücksichtigt bleiben.