Beckstein: "Heuer 224 Millionen Euro staatliche Finanzhilfen für kommunalen Straßenbau in Bayern"
Allein in diesem Jahr stehen für Baumaßnahmen an Kommunalstraßen staatliche Fördermittel in Höhe von über 224 Millionen Euro zur Verfügung. Die bayerischen Kommunen sind für etwa 115.000 Kilometer Gemeinde- und Kreisstraßen zuständig. Laut Innenminister Dr. Günther Beckstein wären ohne staatliche Finanzhilfen die Kommunen mit dem Ausbau und der Unterhaltung des kommunalen Straßennetzes überfordert. Auch von staatlicher Seite bestehe ein großes Interesse an einem gut ausgebauten und leistungsfähigen Kommunalstraßennetz als wesentlicher Bestandteil der gesamten Verkehrsinfrastruktur des Landes. Laut Beckstein unternimmt der Freistaat Bayern erhebliche Anstrengungen, um die Kommunen beim Bau und Ausbau des kommunalen Straßennetzes zu unterstützen: "In den letzten 10 Jahren flossen rund 700 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) und 1,8 Milliarden Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in den kommunalen Straßenbau. Darüber hinaus erhielten die Kommunen für die Erhaltung und den Unterhalt ihrer Straßen Fördermittel in Höhe von 2,2 Milliarden Euro aus dem FAG als Pauschalzuweisungen.
Zurzeit werden bayernweit etwa 1.500 kommunale Bauvorhaben gefördert. Allein seit Beginn des letzten Jahres wurden knapp 400 Vorhaben neu ins Förderprogramm aufgenommen. Der Bedarf an Fördermitteln ist nach wie vor hoch. Vor allem der Bau kommunaler Umfahrungsstraßen zur Entlastung der Ortskerne ist ein Schwerpunkt der bayerischen Straßenbaupolitik. Gerade diese Maßnahmen sind sehr kostenaufwändig. Auf Grund der stark angestiegenen Nachfrage nach GVFG-Förderungen im kommunalen Straßenbau muss hier laut Beckstein der durchschnittliche Fördersatz von bislang 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten um 5 Prozent auf durchschnittlich 50 Prozent gesenkt werden. "Nur so ist es möglich, die bereits laufenden Fördermaßnahmen zügig entsprechend dem Baufortschritt zu finanzieren und auch künftig dringliche neue Bauvorhaben zusätzlich in die Förderprogramme aufzunehmen. Bei der Festsetzung der Quote werden die Finanzkraft der Kommune, die verfügbaren Fördermittel und die Anzahl und der Umfang der Förderanträge jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt", so Beckstein.