Bayerisches Förderprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in flutbetroffenen Gemeinden ab sofort wirksam
Neben Kommunen auch Vereine antragsberechtigt
Um die Mittel aus dem Bund-Länder-Fonds "Aufbauhilfe" zur Wiederherstellung der vom Hochwasser geschädigten Infrastruktur in den Gemeinden zügig und zielgenau einsetzen zu können, hat Bayern Förderrichtlinien erlassen, die ab sofort gelten. Die Hilfe aus diesem bis zum Jahr 2005 abzuwickelnden Fonds wird entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen nach Prioritäten an die betroffenen Gemeinden fließen. Zugleich soll dieses Programm auch gewährleisten, dass Spenden frühzeitig und gezielt in die Bereiche gelenkt werden können, für die keine oder nur wenige öffentlichen Hilfen zu erwarten sind. Innenminister Dr. Günther Beckstein weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur Gemeinden antragsberechtigt sind. Zum Beispiel können auch Vereine, Landkreise oder Schulverbände über die jeweiligen Gemeinden Anträge stellen.
Bayerisches Förderprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in flutbetroffenen Gemeinden ab sofort wirksam
Neben Kommunen auch Vereine antragsberechtigt
Um die Mittel aus dem Bund-Länder-Fonds "Aufbauhilfe" zur Wiederherstellung der vom Hochwasser geschädigten Infrastruktur in den Gemeinden zügig und zielgenau einsetzen zu können, hat Bayern Förderrichtlinien erlassen, die ab sofort gelten. Die Hilfe aus diesem bis zum Jahr 2005 abzuwickelnden Fonds wird entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen nach Prioritäten an die betroffenen Gemeinden fließen. Zugleich soll dieses Programm auch gewährleisten, dass Spenden frühzeitig und gezielt in die Bereiche gelenkt werden können, für die keine oder nur wenige öffentlichen Hilfen zu erwarten sind. Innenminister Dr. Günther Beckstein weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur Gemeinden antragsberechtigt sind. Zum Beispiel können auch Vereine, Landkreise oder Schulverbände über die jeweiligen Gemeinden Anträge stellen.