Beckstein: "Kirchenrat Breit vereinfacht Kommunikation zwischen Politik und evangelisch-lutherische Kirche Bayerns"
"Die Kommunikation von Landtag und bayerischer Staatsregierung mit der
evangelisch-lutherischen Landeskirche wird einfacher und direkter", begrüßte Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein in Vertretung von Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber am 17. Oktober 2002 die Bestellung von Kirchenrat Dieter Breit als Beauftragter der evangelisch-lutherischen Kirchen Bayerns für die Beziehungen der Kirchleitung zu Landtag und Staatsregierung. "Sie können auf Menschen zugehen und zeichnen sich durch Bodenhaftung aus. Als ein Mann mit reichhaltiger Kenntnis in der Öffentlichkeitsarbeit, sind Sie zudem bestens vorbereitet für die zahlreichen Aufgaben, die Sie in ihrem neuen Amt erwarten", meinte Beckstein und sicherte Breit zu, dass er im Bayerischen Innenministerium immer auf offene Türen stoßen werde: "Als bayerischer Innenminister und als Synodaler der evangelischen Landeskirche Bayern ist mir sehr an einem engen Kontakt zwischen Kirche, Landtag und Staatsregierung gelegen."
Gemeinsam haben Politik und die Kirchen laut Beckstein zur Aufgabe, alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, um den inneren Zusammenhalt, den jede Gesellschaft braucht, herzustellen und aufrecht zu erhalten: "Dabei müssen wir selbstbewusst und überzeugt unsere Sache vertreten. Unsere Werte sind im wahrsten Sinne des Wortes etwas wert. Es wäre falsch, diese in Verteidigungshaltung zu präsentieren. Sonst dürfen wir uns nicht wundern, wenn unsere Überzeugungen nicht ernst genommen werden, weil sie quasi in Entschuldigungsmanier verschämt vorgetragen werden. Wir sollten vielmehr mit Stolz und Selbstbewusstsein auf die Errungenschaften des Christlichen Abendlandes, wie Toleranz, individuelle Freiheit und Verantwortung für die Gemeinschaft verweisen." Persönlich wünscht sich Beckstein, dass mit dem neuen Amt, das Breit ausübt, diese innere ideelle Stabilisierung - die der Staat selbst nicht leisten kann - intensiviert und vertieft werden: "In diesem Sinn sind Kirche und Staat zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Dienst an denselben Menschen verpflichtet."