Regensburger: "Potenzial und Know-how der Bundeswehr auch im Zivil- und Katastrophenschutz einsetzen"
"Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA haben gezeigt, dass die Vorkehrungen im Zivil- und Katastrophenschutz künftig auch terroristische Bedrohungsszenarien besonders berücksichtigen müssen. Deshalb ist es unverständlich, dass das Potenzial und Know-how der Bundeswehr zwar bei Bedarf im Ausland eingesetzt wird, es aber der eigenen Bevölkerung im Inland vorenthalten wird. Bayern wird deshalb gegenüber dem Bund weiter darauf drängen, dass die Bundeswehr bei Bedarf auch im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden kann", betonte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik am 24. Oktober 2002 in Kempten.
Regensburger: "Wir brauchen bei bestimmten Aufgaben, vor allem im Bereich Katastrophenschutzvorsorge, die Unterstützung der Bundeswehr. Denn sie verfügt über eine hohe Kompetenz bei der Analytik von Kampfstoffen und die Möglichkeit der Bereitstellung von Referenzsubstanzen gerade bei chemischen Kampfstoffen. Das Wissen über atomare, biologische und chemische Bedrohungen könnte die Bundeswehr an die zivilen Fachbehörden, Fachleute und Ausbilder weitergeben, damit bereits heute die bestmögliche Gefahrenvorsorge getroffen werden kann." Vor diesem Hintergrund hat Bayern das Bundesverteidigungsministerium gebeten, die Ausbildungsressourcen der Bundeswehr im Bereich atomarer, biologischer und chemischer Bedrohungen in Anspruch nehmen zu können und Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr nicht erst im Ernstfall, sondern bereits jetzt grundsätzlich zu entsprechen. Regensburger kritisiert, dass sich das Bundesverteidigungsministerium auch diesem dringenden Anliegen verweigert und die Nutzung von Kapazitäten der Bundeswehr zu Ausbildungszwecken als eine im Kern verteidigungsfremde Aufgabe bezeichnet hat. Über Amtshilfeersuchen werde die Bundeswehr erst beim aktuellen Anlass entscheiden. "Ich halte diese Einstellung des Bundesverteidigungsministeriums für grundfalsch. Wir dürfen nicht zuwarten, bis die ersten Opfer chemischer oder biologischer oder atomarer Terroranschläge zu beklagen sind", so Regensburger.
Laut Regensburger steht Bayern mit dieser Haltung nicht allein. Erst vor kurzem haben sich die Innenminister und Innensenatoren in Berlin deutlich dafür ausgesprochen, dass im Falle eines terroristischen Angriffs mit biologischen und chemischen Kampfstoffen die Bundeswehr für die Länder Unterstützung leisten sollte. "Wir halten es für erforderlich, dass bereits jetzt eine grundsätzliche Entscheidung in dieser Sache getroffen wird. In diesem Zusammenhang wird genau festzulegen sein, in welchem Umfang Hilfe und Unterstützung der Bundeswehr durch Einsatzkräfte, durch Gerät und durch Material erfolgen kann. Eine frühzeitige Grundsatzentscheidung für einen Einsatz der Bundeswehr bei terroristischen Anschlägen kann zu einem raschen und reibungslosen Ablauf der Unterstützungsmaßnahmen im Ernstfall beitragen", so der Staatssekretär. Ein möglicher terroristischer Angriff mit biologischen und chemischen Kampfstoffen kann nicht nur örtlich begrenzte, sondern landesweite Auswirkungen haben, vor allem wenn es um Erreger übertragbarer Krankheiten geht. Daher ist es auch ein besonderes Anliegen der mit der Gefahrenabwehr betrauten Stellen, sich auf Anschläge mit biologischen und chemischen Substanzen vorzubereiten und einen etwaigen Angriff möglichst frühzeitig zu entdecken und zu verhindern.